Aktienhändler braucht rat

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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deSade
Beiträge: 2
Registriert: 04.03.2006 14:22

Aktienhändler braucht rat

Beitrag von deSade »

Hallo,

ich habe ca 1500€ die ich mal zum Kauf und Verkauf von Aktien nutze ,außerdem habe ich 2000€ die aus Vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparvertrag gesperrt sind bis zum 1.01.2008

da mein Arbeitslosengeld zum 4.04.2006 ausläuft und ich H4 beantragen muß würde mich interessieren ob das Amt diese mir gibt oder ob ich auf der Straße liege.

bei 200€ freigrenze pro Lebensjahr (bin 26 ) sollte doch kein Problem sein oder?

INFO:Ich Zahle noch einen Kredit über 4500€ ab der mich monatlich 120,80€ kostet


BRauche dringend Hilfe. Danke im vorraus :lol: 8)
Gast

Beitrag von Gast »

Dein Guthaben scheint o.k. so, der Kredit interessiert die Arge nicht.
deSade
Beiträge: 2
Registriert: 04.03.2006 14:22

Beitrag von deSade »

Darf ich überhaupt weiter mit Aktien handeln... oder kann mir dies das Amt verbieten?
...und wie ist das mit Kursgewinnen werden diese in als zugewinn betrachtet?
Gast

Beitrag von Gast »

Gewinne sind Einnahmen und werden nach dem Zuflussprinzip angerechnet.

Aber, was ist mit Verlusten? Das ist eher eine moralische Frage.
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