Möchte Hartz4 Frau helfen: Brauche einen Tip!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gregor_Gorbi
Beiträge: 2
Registriert: 01.03.2006 16:41

Möchte Hartz4 Frau helfen: Brauche einen Tip!

Beitrag von Gregor_Gorbi »

Hallo zusammen.
Folgende Situation: Eine Bekannte (Hartz4) ist im Dez05 nach Neuss gezogen. Und hat auch eine Wohnung bekommen.Ihr Sohn (im Jan 06: 18 geworden) wollte erst nicht mit. Er hat es sich aber überlegt und ist nun hier. Auch er hat Hartz4 beantragt. Nun sitzten die beiden in einen Zimmer 41qm Wohnung.
Ich hate ein 77qm 2 Zimmer EGTW im Sept 05 gekauft und wurde aber Ende Dez zum 31.01.06 gekündigt, Klasse.
Mein ALG1 ist 917 Euro. Nun habe ich mir überlegt meine Bekannte allein mit zu mir zu nehmen. Eben eine WG. Was sollte ich da beachten? Aber wie ist es dann mit dem Geld?
Wie sollte ich vorgehen?

Vielen Dank schon mal.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Die ArGe geht regelhaft davon aus, dass Sie in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Sie müssen im vorneherein klarstellen, dass das nicht zutrifft und Sie getrennt wirtschaften. Zum Thema eheähnliches Verhältnis finden Sie sehr viele Seiten im Internet, googeln Sie mal. Wenn die ArGe Ihrer Bekannten Leistungen verweigert, weil Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruchs kann Ihre Bekannte vor dem Sozialgericht klagen.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der Sie verpflichtet werden könnten, für Dritte aufzukommen.
Ihre Bekannte hat Anspruch auf den Regelsatz und anteilige Übernahme der Miete.
Gregor_Gorbi
Beiträge: 2
Registriert: 01.03.2006 16:41

Beitrag von Gregor_Gorbi »

Vielen Dank für deine Antwort.

Also stelle ich einen Mietvertrag (anteilig) aus. und meine BEkannte bekommt dann dieses Geld von der ArGe? Richtig?

Ich muss natürlich dieses Geld (Miete) als Einkommen beim FiAmt angeben.

Oder sehe ich das falsch?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Korrekt ist ein Untermietvertrag. Formulare dafür finden Sie in Schreibwarengeschäften.
Da Sie keine Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung eigenen Eigentums haben, müssen Sie die Einkünfte, die ja gar keine sind, sondern eine Kostenbeteiligung, auch nicht beim FA angeben.
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