Hallo zusammen.
Folgende Situation: Eine Bekannte (Hartz4) ist im Dez05 nach Neuss gezogen. Und hat auch eine Wohnung bekommen.Ihr Sohn (im Jan 06: 18 geworden) wollte erst nicht mit. Er hat es sich aber überlegt und ist nun hier. Auch er hat Hartz4 beantragt. Nun sitzten die beiden in einen Zimmer 41qm Wohnung.
Ich hate ein 77qm 2 Zimmer EGTW im Sept 05 gekauft und wurde aber Ende Dez zum 31.01.06 gekündigt, Klasse.
Mein ALG1 ist 917 Euro. Nun habe ich mir überlegt meine Bekannte allein mit zu mir zu nehmen. Eben eine WG. Was sollte ich da beachten? Aber wie ist es dann mit dem Geld?
Wie sollte ich vorgehen?
Vielen Dank schon mal.
Möchte Hartz4 Frau helfen: Brauche einen Tip!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gregor_Gorbi
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- Registriert: 01.03.2006 16:41
Die ArGe geht regelhaft davon aus, dass Sie in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Sie müssen im vorneherein klarstellen, dass das nicht zutrifft und Sie getrennt wirtschaften. Zum Thema eheähnliches Verhältnis finden Sie sehr viele Seiten im Internet, googeln Sie mal. Wenn die ArGe Ihrer Bekannten Leistungen verweigert, weil Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruchs kann Ihre Bekannte vor dem Sozialgericht klagen.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der Sie verpflichtet werden könnten, für Dritte aufzukommen.
Ihre Bekannte hat Anspruch auf den Regelsatz und anteilige Übernahme der Miete.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der Sie verpflichtet werden könnten, für Dritte aufzukommen.
Ihre Bekannte hat Anspruch auf den Regelsatz und anteilige Übernahme der Miete.
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Gregor_Gorbi
- Beiträge: 2
- Registriert: 01.03.2006 16:41