Hallo,
ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen.
Seit September 05 bin ich leider von Hartz IV abhängig (bis August 06, beginn der Ausbildung)
Damals habe ich in NRW gewohnt. Meine Wohnung hat 273,02 Euro gekostet (inkl. aller Kosten, auch Strom), davon wurden nur 238,05 Euro vom Amt übernommen, da die Wohnung zu teuer war. Insgesamt habe ich 459,05 Euro monatlich bekommen (154 Euro bekomm ich als Kindergeld von meinen Eltern ausgezahlt, wird als Einkommen angrechnet, davon wurden 30 Euro als sogenannte Versicherungspauschale abgezogen, so das mir leztendlich 124 Euro als eigenes Einkommen angerechnet wurden)
Soweit so gut, zum 1.3.06 bin ich umgezogen, nach Niedersachsen, wegen der Ausbildung im August.
Nun meine Frage:
Wie kann es sein, das ich 36 Euro weniger im Monat zur Verfügung habe, obwohl die Wohnung jetzt angemessen ist und die Miete bis auf die Stromkostenpauschale in Höhe von 15 Euro voll übernommen wird?
Denn es werden mir nicht mehr die 30 Euro Versicherungspauschale angerechnet und 15 Euro für die teilmöblierung der Wohnung abgezogen, weil diese eine Küche enthält.
Wer eiß, wo man eine unabhängige Beratung erhalten kann und die Bescheide einmal vergleichen lassen kann?
Bitte antwortet schnell, denn ich weiß nicht, wie ich 300 Euro im Monat klarkommen soll.
Danke, genervte Sie
Obwohl Wohnung angemessen weniger Hartz IV
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Nein, das habe ich noch nicht, hab den Bescheid erst am Samstag bekommen. Trau mich das nicht so richtig, hinterher wird mir das Geld noch gekürzt oder so ;-(Ralf Hagelstein hat geschrieben:Hast Du innerhalb 2 Wochen einen Widerspruch geschrieben?
Ich habe da gestern mal angerufen und die meinten, das die Gemeinde in NRW die Versicherungspauschale von 30 Euro zu unrecht gezahlt hat und das ich ja jetzt in einer anderen Stadt wohne und das da halt anders ist.
Nur, wie soll man sich da vorher ausrechnen, was man bekommt, wenn jede Gemeinde oder Stadt das anders berechnet.
Mal eine andere Frage, hat jemand mal das Urteil vom Sozialgericht Mannheim, 3. Mai 2005, Az. S 9 AS 507/05, Titel: "Komunen müssen Mietern sämtliche Kosten ihrer Wohnung bei der Miete erstatten." gelesen?
Dann mal hier Dein Kindergeld eingeben,
Ergebnis ausdrucken, Widerspruch schreiben und abgeben.
http://www.einkommensrechner.arbeitsmarktreform.de/
Ergebnis ausdrucken, Widerspruch schreiben und abgeben.
http://www.einkommensrechner.arbeitsmarktreform.de/
Das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 3.5.2005, Az.: S 9 AS 507/05, in der II. Instanz durch das Urteil Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart vom 30.08.2005, Az.: L 12 AS 2023/05, aufgehoben wurde.Mal eine andere Frage, hat jemand mal das Urteil vom Sozialgericht Mannheim, 3. Mai 2005, Az. S 9 AS 507/05, Titel: "Komunen müssen Mietern sämtliche Kosten ihrer Wohnung bei der Miete erstatten." gelesen?
Dieses Urteil ist auch rechtskräftig geworden.
Die Überschrift des Urteils ist übrigens
Stromkosten und die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser sind im Regelsatz enthalten
Ich hoffe Diese Frage ist damit nun auch beantwortet

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
Grüße Flunk
Unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
finden Sie Sozialberatungsstellen in ganz Deutschland.
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