Wartezeit bis zum Studium...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Beskhu
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Wartezeit bis zum Studium...

Beitrag von Beskhu »

Hallo!

Ich habe letztes Jahr mein Fachabi gemacht und bin seitdem (wie´s halt so is´) berechtigt an FH´s zu studieren. Leider hat es jedoch mit den Studiengängen überhaupt nicht hingehauen - soll heißen habe keinen Platz mehr bekommen.

Tja, da sich für mich persönlich die Studiengänge (und das sind sehr wenige) die dieses Sommersemester beginnen entweder wegen dem NC oder völlig anderer Interessen nicht lohnen bin ich erstmal gezwungen bis zum nächsten Aufnahme im Oktober zu warten, sind also quasi noch sieben Monate die ich rumkriegen muss.

Da ich früher schon einmal eine Ausbildung abbrach und die Übergangszeit bis zur Schule mit der Hilfe vom Arbeitsamt überbrückte bin ich nun seit 10. Januar in Hartz 4 gerutscht.

Jetzt zu meinen Fragen:

In wie weit kann/muss ich Nachweise für Bewerbungen erbringen (da ich nicht mehr will als nur die 7 Monate bestmöglich - also mit Arbeit in irgendeiner Form - zu überbrücken um dann zu studieren und in welcher Form sollen/müssen diese Nachweise erbracht werden (in manchen Fällen könnte das schwer werden)?

Von der ARGE erwarte ich keine Vermittlungsbemühungen, falls doch, muss ich mir irgendwas aufdrücken lassen und kann ich es wenn ich in´s Studium wechsle abbrechen? (Weil ich keine Lust habe mich in irgendeine Maßnahme drücken zu lassen nur wegen einem halben Jahr.)

Eine noch: Sind freiwillige (quasi Ehrenamtliche) Arbeiten z.B. im Ausland gestattet? Hatte mir überlegt für die Zeit im Ausland in einem Tierheim o.Ä. auszuhelfen (Unterkunft und Verpflegung wäre in diesem Fall auch frei).

Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten.

LG - Beskhu


PS: Nettes Forum - Denke auch dass so eine Plattform echt sinnvoll und hilfreich ist.
"Don't go around saying the world owes you a living. The world owes you nothing. It was here first."

Mark Twain
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