wahrscheinlich wird ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft kommen auch als Ersttäter.
Wenn man dann nicht damit einverstanden ist dann kann man Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
Einspruch gegen den Strafbefehl kann sich lohnen wenn z.B der Tagessatz der Strafe zu hoch angesetzt wurde.
Vielleicht gibt es ja nachvollziehbare Gründe warum nicht gemeldet wurde.
Einen Anwalt brauch man da sicherlich nicht wenn die Sachlage eindeutig ist.
Ein Anwalt kostet ja auch wieder Geld.
Vielleicht hat man auch wirklich Glück und bekommt keinen Strafbefehl.
Ich weiss nicht ob die Sachbearbeiter verpflichtet sind Anzeige zu erstatten oder ob es da einen anderen Automatismus gibt.
@DJ Termi weisst Du da was?
Eine Verharmlosigkeit kann man sicherlich nicht für Gut halten.
Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug
Zitat : Zoll Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug
Ins Gefängnis wird man wohl als Ersttäter nicht müssen aber ungestaft darf es nicht bleiben.
Grüße Flunk