Mietangebot

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
fhay
Beiträge: 3
Registriert: 16.02.2006 18:13

Mietangebot

Beitrag von fhay »

hi, ich habe eine frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Ich bin 24 Jahre alt, und beziehe hartz4. Ich habe eine eigene Wohnung und jetzt will ich umziehen, werden die mir einrichtungs beihilfe geben??Danke schon mal im voraus... :?:
Gast

Beitrag von Gast »

Was meinst Du mit "einrichtungs beihilfe"?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fhay
Wenn Du schon eine eigene Wohnung hast wirst Du wenig Erfolg bei einem Antrag auf Einrichtungsbeihilfe haben vermute ich mal. So eine Beihilfe kann gewährt werden, wenn jemand den ersten eigenen Haushalt gründet und noch keinerlei Hausrat oder Möbel besitzt.
Du hast doch sicher bis jetzt auch nicht in einer leeren Wohnung gelebt.
Ich würde Dir empfehlen hör´ Dich mal im Bekanntenkreis um, mancher hat sicher was zu verschenken. Auch bei Kleinanzeigen wird man fündig denn da wird auch oft gegen Abholung gutes Zeug für umsonst angeboten. Gebrauchtwarenhäuser, sofern in Deiner Nähe vorhanden, sind auch interessant und preiswert.
Wünsche Dir viel Glück bei der Beschaffung fehlender Einrichtungsgegenstände.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
skunk
Beiträge: 2
Registriert: 19.02.2006 23:26

Beitrag von skunk »

ich hab da auch mal ne frage dazu, die ich jetz einfach mal dranhänge...

wie sieht das denn aus wenn ich bis jetzt in einer wg gewohnt habe in der die küchenmöbel, also kühlschrank, herd, ect. den anderen gehören? ich zieh demnächst aus, zwar mit meinem freund zusammen, aber das zeug gehört weder ihm noch mir, gibts da chancen was zu beantragen?
Gast

Beitrag von Gast »

skunk hat geschrieben:ich hab da auch mal ne frage dazu, die ich jetz einfach mal dranhänge...

wie sieht das denn aus wenn ich bis jetzt in einer wg gewohnt habe in der die küchenmöbel, also kühlschrank, herd, ect. den anderen gehören? ich zieh demnächst aus, zwar mit meinem freund zusammen, aber das zeug gehört weder ihm noch mir, gibts da chancen was zu beantragen?
Das hängt ersteinmal von den Regelungen Deiner Stadt ab.
Ergo: Schlau machen, ob es eine solche Regelung gibt.
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