Müllgebühr!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Zerberus
Beiträge: 40
Registriert: 03.12.2005 21:03

Müllgebühr!

Beitrag von Zerberus »

Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage bezüglich der Müllgebühren.Bekomme seit Januar auch ArbeitslosengeldII.Bei der Berechnung war auch alles soweit in Ordnung,nur wurde ich nicht darauf hingewiesen das auch die Müllgebühren bezahlt werden,dies stand auch nirgends dabei!Habe dann die Gebühren im April selber bezahlt.In der Folgebescheinigung die ich im September bekam stand nun dabei das die Müllgebühren auch übernommen werden bei Antrag?!Wie sollte ich damals einen Antrag stellen,wenn ich nicht wußte das dies bezahlt wird?Nun habe ich nachträglich denn Antrag gestellt und genau so darauf hingeweisen wie hier.Heute kam nun die Antwort:
Ihr Antrag auf Übernahme der Müllgebühren wird abgelehnt!
Begründung:
Sie haben bei uns den Antrag auf Übernahme ihrer Müllgebühren gestellt.Auf Nachfrage beim Abfallwirtschaftsamt haben sie zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Müllgebühren schon beglichen.Es lag also keine Bedürftigkeit vor.Eine Übernahme kann deshalb nicht erfolgen.
Dies war das Originalschreiben vom Amt...

Nun meine Frage,können die mir das so einfach ablehnen?Weil bedürftig war ich ja damals schon(sonst hätte ich ja kein HartzIV bekommen),nur war mir nicht bekannt das die die Gebühren bezahlen,es stand auch in dem Bescheid nichts dabei,nur in dem neuen Bescheid nun.Ich finde das ungerecht!Weil bezahlen mußte ich die Gebühren ja,oder soll ich die Mülleimer zum Amt bringen?
Auch finde ich das es doch unerheblich ist,ob die mir das Geld nachzahlen,oder es direkt an die Stelle überweisen?Oder sehe ich das falsch?Soll ich Widerspruch einlegen dagegen?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Zerberus
Natürlich mußt Du Widerspruch einlegen.
Die Müllgebühren gehören zu den
Nebenkosten/Betriebskosten einer Wohnung.
Das ist im Mietvertrag bestimmt auch aufgeführt
bzw. steht als Posten in der jährlichen Abrechnung.
Wenn die Sachbearbeiter das nicht wissen
sollten sie sich mal von ihren Vorgesetzten
richtig schulen lassen statt ihre Unwissenheit
zum Schaden anderer zu interpretieren.
Ich finde es unerhört, wenn man sich jetzt hinstellt
und so tut, als wären Müllgebühren nicht bekannt.
Übernahme der Miete inkl. Nebenkosten wurde Dir
doch bewilligt. Du hast sicher nicht jeden einzelnen
Betrag, der im Zusammenhang mit deinen Wohnkosten
steht gesondert beantragt. Daher können die Müllgebühren
jetzt auch nicht als Besonderheit angesehen werden.
Viel Erfolg
Zerberus
Beiträge: 40
Registriert: 03.12.2005 21:03

Beitrag von Zerberus »

Hallo,
nun das finde ich ja auch.Nur weiß ich nicht,weil wo ich bin hat das Landratsamt..Sozialhilfe und HartzIV zusammen gelegt,also kein Arbeitsamt mehr.Und die haben ja auch die Müllgebühren unter sich?!Also ist das Amt für denn Müll im gleichen Haus für HartzIV!War doch aber dennoch bedürftig,auch wenn ich das vorbezahlt habe?Sonst hätte ich ja keinen Bescheid bekommen als Bewilligung?
Liebe Grüße...
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Müllgebühren

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs, iregndwie ist mir das völlig schleierhaft wie die Müllgebühren (gehören ja zu den Betriebskosten einer Wohnung) nicht in den Nebenkosten der Wohnung ausgewiesen werden konnten.

Der Vermieter muss alle Nebenkosten also auch die Müllgebühren im Mietvertrag bzw. der meist von der Arge verlangten Mietbescheinigung dokumentieren !

Also muss da was falsch sein ! Und wie hier bei uns in Aachen werden die Müllgebühren wie fast überall in Deutschland an den Vermieter abgerechnet. (Anzahl Mieter = Liter Mülltonnen)

Ist die Nachzahlungsfoderung von deinem Vermieter oder der Örtlichen Entsorgungsgesellschaft ?

LG -US-
Zerberus
Beiträge: 40
Registriert: 03.12.2005 21:03

Beitrag von Zerberus »

Hallo,
denke habe dies etwas falsch erklärt.
Also hier entsorgt der Landkreis denn Müll,das wird alle 2 Wochen erledigt.Als Einzelperson zahlst da im Jahr 36.-Euro Gebühr, und pro Leerung des Mülleimers nochmal einen Betrag(hängt von der Größe des Eimers ab).Das Abfallwirtschaftsamt ist auch im Landratsamt.
Das Landratsamt ist hier auch zuständig für die Sozialhilfe und seit Anfang das Jahres auch für die Arbeitslosengeld II-Empfänger!
Die Müllgebühren werden also nicht automatisch vom Vermieter eingezogen,und stehen deshalb auch nicht bei denn Nebenkosten.
Denn geht das ganze also nichts an.
Mir war nur nicht bekannt das das Landratsamt die Gebühren auf Antrag übernimmt,weil dies in meinem ersten Bescheid nicht erwähnt wurde,deshalb habe ich denn Betrag selber überwiesen.Erst jetzt im Folgebescheid steht dies drin,das die die Kosten übernehmen.Habe also einen Antrag gestellt,das die meine Kosten bezahlen die ich ja schon überwiesen habe.Und wie du oben liest wurde dies abgelehnt weil ich nicht bedürftig gewesen wäre?Wenn ich aber nicht wußte das die die Kosten übernehmen wie sollte ich dann einen Antrag stellen?
Dies war doch ein Versäumnis von denen das dies nicht in meinem ersten Bescheid stand.
Habe nun mal Widerspruch eingelegt,mal sehen was dabei rauskommt.
Weil die Begründung mit nicht Bedürftig sein,kann man wohl vergessen,weshalb sonst bekomme ich ALGII,und die anderen Kosten werden übernommen?Also bin ich doch bedürftig.
Liebe Grüße
Zerberus
Beiträge: 40
Registriert: 03.12.2005 21:03

Beitrag von Zerberus »

Hallo!
So nun bekam ich Antwort,und zwar einen Widerspruchsbescheid:
Wir weisen ihren Widerspruch zurück.
Auszug aus dem Schreiben:
Gemäß§22 Abs.1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht,soweit diese angemessen sind.Dabei werden die monatlichen Zahlungen im jeweiligen Fälligkeitsmonat nach Vorlage von entsprechenden Nachweisen berücksichtigt.Müllgebühren werden zum Zeitpunkt des Bedarfes und somit im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Biberach in dem Monat auf vorherigen Antrag übernommen,in welchem sie fällig werden.Der Bedarf an angemessenen Müllgebühren erhöht somit regelmäßig im April jeden Jahres den Bedarf nach §22 SGBII.
(GUT;WENN ICH ABER NICHT WEIß DAS SIE DENN DA ÜBERNEHMEN UND SELBER BEZAHLE;BIN ICH NUN DER GELACKMEIERTE?)

Weiter im Brief:
Da Leistungen nach dem SGBII nur auf Antrag und nur bei bestehender Hilfebedürftigkeit im Sinne des §9 SGB II gewährt werden können,muss ein Antrag gestellt werden,bevor die Hilfebedürftigkeit beseitigt wurde.Hilfebedüftigkeit bezieht sich in diesem Fall auf die angemessenen Müllgebühren,nicht auf den grundsätzlichen Anspruch nach dem SGB II.Zum Zeitpunkt der Beantragung waren die Müllgebühren nicht mehr fällig,da diese bereits beglichen worden waren.
[NA KLAR WAREN SIE DA BEGLICHEN WEIL ICH SIE BEZAHLT HATTE MIT MIT DEM GELD VON HARTZIV;ALSO FEHLT MIR DIESES GELD JA WIEDER ZUM LEBEN)

Als ich ja gesagt hatte das in dem ersten Bescheid nichts davon stand das die Müllgebühren übernommen werden(dies stand erst im Folgebescheid),und mir gesagt wurde vom Amt das es keine weiteren Hilfen gibt als das was ich bekomme,bekam ich diese Antwort:

Die im Bescheid getätigten Hinweise auf die Rechtslage sind nicht abschließend und werden von uns laufend ergänzt,sodass im ersten Bescheid noch kein spezieller Hinweis auf die Beantragung der Müllgebühren enthalten war.Sie haben aber deswegen keinen Anspruch auf Nachzahlung derselben,da sie grundsätzlich aufgefordert sind,uns ihre Hilfebedürftigkeit anhand geeigneter Unterlagen selbst nachzuweisen.

(WENN MAN MIR SAGTE ES WIRD NICHTS MEHR BEZAHLT AUSSER MIETE UND HEIZUNG;MUß ICH DAS DOCH WOHL GLAUBEN UND WENN DIE LAUFEND IHRE BESCHEIDE ÄNDERN KANN ICH DOCH AUCH NICHTS DAFÜR?)

Ja und nun kann ich,wenn ich will, Klage erheben beim Sozialgericht.Habe gute Lust dazu.
Nur trage ich dann die Kosten wenn ich verlieren sollte,was ich mir nicht vorstellen kann?Wer weiß da Bescheid?

Finde dies eine totale Ver..........nur weil die es nicht auf die Reihe bringen einen richtig zu informieren,bin ich nun der Leidtragende?Wäre nett wenn ich hier ein paar Hinweise bekommen würde.Danke.

Liebe Grüße.
Gast

Beitrag von Gast »

Du hast die Möglichkeit Dir einen Beratungsschein für anwaltliche Hilfe beim
für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht zu holen.
Der Anwalt regelt das dann für Dich. Also ab, Montag den Schein holen und auch gleich zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
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