hallo
wir haben vor vor 4 wochen die nebenkostenabrechnung für 2010 beim jobcenter abgegeben...wir müssen 712 euro nachzahlen....wir sind 3 personen 2 erwachsene und ein kind 4 jahre....und alle 2 wochen für 2 tage sind wir 4 personen da meine frau ihren sohn hier hat bez des umgangsrechts........nun überwies das amt 288 euro........ist das so ok?
die aufstockung von 60 euro für die neuen nebenkosten haben die komplett übernommen (monatlich)
bitte um antwort
gruß
torsten
Nebenkostennachzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
288,-€ Ist der angemessende Betrag denn die als Nachzahlung finden ?
Aufstockung auf was bezogen die Nebenkosten was die sich durch die Nachzhalung ergeben hat?!?
Wenn Sie das anpassen, warum übernehmen sie dann nicht auch die komplete nachzahlung.
Überprüfungsantrag stellen ( § 44 SGB X)
Aufstockung auf was bezogen die Nebenkosten was die sich durch die Nachzhalung ergeben hat?!?
Wenn Sie das anpassen, warum übernehmen sie dann nicht auch die komplete nachzahlung.
Überprüfungsantrag stellen ( § 44 SGB X)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
288 wurden erstattet...obwohl nachzahlung 712 euro sind.....wir hatten vorher 300 euro grundmiete plus 170 euro nebenkosten ......sprich 470 euro.......davon wurden monatlich im jahr 2010 ww anteil abgezogen somit gesamtmiete monatlich vom amt 454 euro.........nun sind wir hochgestuft worden vom vermieter weil halt nachzahlung ist.....monatlich um 60 euro.....haben nun gesamt miete mit nebenkosten 530 euro die auch ab jetzt vom jobcenter übernommen wurden....haben da ne nachzahlung von 120 euro bekommen die letzte woche auf dem kto waren
verstehe nicht warum nur 288 euro übernommen wurden .....wenn alle stricke reissen....kann ich auch ein darlehen nehmen für den rest 424 euro?? weil unser vermieter angedroht hat bis 30.06 die nachzahlung zu haben ansonsten droht kündigung...obwohl wir uns noch nie was haben zu schulden kommen lassen...miete ging immer ersten des monats raus.....bitte frage mit dem darlehn beantworten......ob sowas geht bis zur klärung
torsten
verstehe nicht warum nur 288 euro übernommen wurden .....wenn alle stricke reissen....kann ich auch ein darlehen nehmen für den rest 424 euro?? weil unser vermieter angedroht hat bis 30.06 die nachzahlung zu haben ansonsten droht kündigung...obwohl wir uns noch nie was haben zu schulden kommen lassen...miete ging immer ersten des monats raus.....bitte frage mit dem darlehn beantworten......ob sowas geht bis zur klärung
torsten
Hallo TorKnoll,
der Vermieter kann zwar drohen aber er hat keinerlei Recht zu kündigen, wenn ihr die Nachzahlung noch nicht Zahlt.
Ihr könnt ja die 288€ schonmal als teilzahlung anweisen und auf den Überweisungsträger vermerken, das der Rest nach Klärung/ Dahrlehnsaufnahme kommen wird.
Mietrecht:
Zahlungsverzug Mieter - Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter
Die entsprechende Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Wegen einem Dahrlehen, bis zur endgültigen klärung mit dem Amt, könnt ihr auf jeden Fall Beantragen.
Ihr solltet evtl. den Vorgesetzten eurer SB mal ansprechen wie sich das Verhält, weil ihr ja keinen Ärger wollt und weil ihr da nich durchblickt, er möge euch das bitte erklären wieso nur 288€ angewiesen wurden und der rest nicht übernommen wird.
Sollte es zu keinem Ergebniss führen, bittet um besagtes Dahrlehen und nach erfolgtem Geldeingang ( was aber bestimmt nicht vor dem Ersten Juli sein wird) könnt ihr dann schriftlich Überbrüfungsantrag oder GFerichtliche schritte einleiten.
Ich hoffe dir/euch damit geholfen zu haben...
LG Ziggi
der Vermieter kann zwar drohen aber er hat keinerlei Recht zu kündigen, wenn ihr die Nachzahlung noch nicht Zahlt.
Ihr könnt ja die 288€ schonmal als teilzahlung anweisen und auf den Überweisungsträger vermerken, das der Rest nach Klärung/ Dahrlehnsaufnahme kommen wird.
Mietrecht:
Zahlungsverzug Mieter - Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter
Die entsprechende Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Wegen einem Dahrlehen, bis zur endgültigen klärung mit dem Amt, könnt ihr auf jeden Fall Beantragen.
Ihr solltet evtl. den Vorgesetzten eurer SB mal ansprechen wie sich das Verhält, weil ihr ja keinen Ärger wollt und weil ihr da nich durchblickt, er möge euch das bitte erklären wieso nur 288€ angewiesen wurden und der rest nicht übernommen wird.
Sollte es zu keinem Ergebniss führen, bittet um besagtes Dahrlehen und nach erfolgtem Geldeingang ( was aber bestimmt nicht vor dem Ersten Juli sein wird) könnt ihr dann schriftlich Überbrüfungsantrag oder GFerichtliche schritte einleiten.
Ich hoffe dir/euch damit geholfen zu haben...
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Na so einfach wie sich das euer VM denkt, geht das nicht!
Eine Forderung aus einer Betriebsksotenabrechnung muss zunächst eingeklagt werden. Bleibt die Zahlung nach einem Urteil aus und ist auch die Vollstreckung fruchtlos, wird man dies als berechtigtes Interesse des VM der Beendigung des Mietverhältnisses ansehen können. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit einem nicht zahlungsfähigen Mieter ist in meinen Augen dem VM kaum zuzumuten.
Gruss
Eine Forderung aus einer Betriebsksotenabrechnung muss zunächst eingeklagt werden. Bleibt die Zahlung nach einem Urteil aus und ist auch die Vollstreckung fruchtlos, wird man dies als berechtigtes Interesse des VM der Beendigung des Mietverhältnisses ansehen können. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit einem nicht zahlungsfähigen Mieter ist in meinen Augen dem VM kaum zuzumuten.
Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.