Hallo julu1977,
tja konkretes kann es nicht geben...ausser das im Gesetz eindeutig verankert ist, man muss sich so gut und schnell wie eben möglich aus der situation selber herausholen....
Du ich Denke das der Fallmanager dich eingeladen hat um dich Kennen zu lernen, um sich ein Bild von Dir machen zu können und so....Ich finde es sogar gut, es gibt andere Fasllmanager welche nach Aktenlage einfach mal was "dirigieren" wenn auch nicht unbeingt sehr viele aber die sind genau so undienlich wie unwillige Langzeitarbeitslose....
Geh einfach mal hin und schau dir diesen Menschen an, wer weiss villeicht wird es ja ein richtig gutes Gespräch.
Ja und wegen der EGV
(schau mal hier), da es sich hierbei um einen Vertrag handelt,
kannst du nicht gezwungen werden diesen zu unterschreiben....das wäre genau wie wenn du in nen Haushaltswarenladen gehen würdest udn dort nen Kaufvertrag machen müsstest weil du dort rein bist.....geht nicht oder?
Also, EGV nicht sofort unterschreiben, erst mal zur durchsicht mitnehmen und ggf wierder an den Fallmanager mit oder ohne Unterschrift zurück, jedoch nicht ungeprüft !!
(am Besten durch einen ALG-Hilfeverein) Der Fallmanager / Arbetsvermittler kann (im gegensatz zum Haushaltsgeräteverkäufer) dann den EGV als Verwaltungsakt erlassen und erst wenn das geschehen ist, erst dann hast du Rechtsmittel dagegen auch wenn man dir nen 1€-Job anbietet und du unterschreibst, gehst da hin es stellt sich heraus das es "nach Tearif" zu entlohnen wäre(weil eben kein echter 1€-Job), kannst du diesen "echten Lohn" nur dann einklagen wenn du nicht Unterschrieben hattest....hoffe das du das jetzt richtig verstehst....
Also bitte den Fallmanager das du den EGV (falls zur Unterschrift vorgelegt wird) erst zwechs Prüfung mit nach Hause nahmen möchtest, du würdest Verträge immer erst Prüfen.....das darf dieser eigentlich nicht ablehnen.
Mir geht es eben nur darum, dass ich meine Kinder nicht allzu lange "fremdbetreut" wissen möchte.
Zum Anfang würde ich gern einen 400 Euro Job, oder besser noch in Teilzeit, eben in den Vormittagsstunden in Arbeit kommen.
Ja nen 400€-Job, könntest du schon machen, vor allem, dir blieben dann von 400€ immerhin 160€ mehr als zuvor hattest....
Sprich alels das offen mit dem Fallmanager durch, du wirst ja schon sehen ob die Chemie bei euch stimmig ist....hoffe es jedenfalls....
Was
babydoll123456 dir Geschrieben hatte, ist ein sehr wertvoller Tip.
Denn das JA ist für den Schutz der Kinder da, und dein wunsch nach so wenig wie möglich "Fremdbetreuung" genau da setzt das JA ein....die können das bestätigen das es für die Kinder "unabdingbar ist" so viel wie nur möglich beim Vater zu sein, das du ja auch noch Ziet für Haushalt und Kinder haben musst, du das bei einem Ganztagsjob nicht Deckeln kanst. Mach das zur Not auch....
Bislang war es ja auch so, das Alleinerziehende mit etwas mehr "Freiheiten" versehen waren aber .....in Letzter Zeit hat sich auch das gewandelt uind die Anweisungen gehen dazu über auch hier den Hebel der Sanktionen zu verstärken, leider....
@Melinde, @DjTermi,
fällt euch dazu noch was ein? habt ihr noch ne weitere Idee??
LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.