Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich habe auf mein "Vermögen" für das Jahr 2010 auf ein Tagesgeldkonto 80,- Euro Zinsen gutgeschrieben bekommen.
Muß ich das melden und wenn ja, wieviel darf ich davon behalten?
Ist Einkommen...... je anch dem evtl. 30€ Versicherungspauschale abzuziehen.... Melden musst du es auf jeden fall, ansonsten wäre es sozialbetrug und das würde dann bedeuten das du
1.) den Betrag zurückerstatten müsstest
2.) ein Bußgeldverfahren bekommen könntest/würdest
3.) eine Anzeige riskieren würdest
........
also melden und gut iss.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
hast du im Jahre 2010 diese 4 eingänge denn an das Amt weitergereicht?
also Auszüge oder ähnliches dort hingegeben?
weil wenn nein, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Weiteres vorgehen? DjTermi, was sagst du dazu?
Soll er es angeben und sagen das er daran nicht gedacht hat, das er es hätte angeben müssen
oder .................
besser warten ob man von alleine drauf kommt( wegen Datenabgleich ist aber damit doch wohl zu rechnen) und dann den Ärger haben.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
nein, hab das dem Amt nicht gemeldet.
dachte echt, dass wegen 20,- Euro der Aufwand viel zu groß ist.
Für mich und auch fürs Amt!
Außerdem dachte ich, dass es einen Freibetrag gibt
Hallo,
Zinsen sind Einkommen im Sinne von § 11 SGB II und somit, im Monat des Zuflusses (also der Gutschrift auf dein Konto) auf die Leistungen anzurechnen. Allerdings ist bei allen Einkommensarten eine Einkommensbereinigung in Höhe von 30 Euro vorzunehmen, sofern diese Pauschale nicht bereits auf anderweitiges Einkommen verrechnet wird.
Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
heißt das nun, dass ich die 80,- Euro doch behalten kann, da ich diese Summe ja 4 Mal im Jahr a`20,- Euro gutgeschrieben bekommen habe?
Und das ist ja unter den 30,- Euro Einkommensbereinigung
Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ich dann jeden Monat bis 30,- Euro Zinsen bekommen, ohne das ich diese wieder abgeben muß?
Jo eigentlich dürfte das so sein....................
ABER
du hättest das in dem Monat wo es angefallen ist angeben müssen....!!!!!!!!! § 60SGB1 besagt das, auch wenn es ein "Bagatellbetrag" ist so hättest du ihn angeben müssen, in diesem Gesetz gibt es ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
OK, in deinem Fall sind es "NUR" 20€ vier mal im Jahr aber was wenn es mehr sind? was wenn dein Vermögen auf dem Tagesgeldkonto zu hoch ist? ich weiss ja nicht wieviel das ist und wie Alt du bist....Ehrlich ist mir auch Egal aber danach richtet sich ja der freibetrag der als Vermögen gild. OK, wenn du dann noch erspartes für Anschaffungen dazurechnest, dann kann da was mehr sein iss aber nicht erheblich.
Gruß Ziggi
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ich bin fast 60 Jahre alt und habe ein "Vermögen" von ca. 4.000,- Euro. Notgeld sozusagen.
Das habe ich auch angegeben und ist ja auch ganz legal.
Die Zinsen werden quartalsmäßig auf dem Festgeldkonto gutgeschrieben, ca. 20,- Euro.
Dann werde ich das mal in Zukunft angeben, für mich kein Problem, aber noch mehr Arbeit für das JobCenter
Gibt es ein Formular, wo ich es angeben kann, oder schreibe ich es formlos hin?
Vielen Dank!
jo das iss ne gute Idee mit dem Angeben, ich würde mal mit der SB reden und anfragen ob sie das jedesmal nachgewiesdenhaben mag oder ob ihr das als einmalige (Schriftlich Festgehltene) mitteilung langt.
Also wäre ich es, und sie würde nachweise (mitteilungen) haben wollen, dann würde ich ihr den Auszug oder die "Rendite auszahlbescheinigung" wie auch immer die Heisst) in kopie zukommen lassen am besten durch Boten welcher sich notiert wann wem gegeben oder via Einschreiben, Fax mit Nachweissichrem Sendeprotokoll........halt nachweisbar.
Lieben Gruß Siggi
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