Hallo zusammen,
ich bin momentan in einer schwierigen Situation und weiss nicht genau wie ich mich verhalten soll, vielleicht fällt euch ja was dazu ein.
Ich bin selbstständig, beziehe aber bis Ende Juli noch ALG2. Momentan wohne ich in einer Wohnung, die den Berliner Mietvorgaben entspricht und übernommen wird.
Jetzt wird im Haus meiner Tochter (Mutter und Tochter) demnächst eine Wohnung frei und wir alle und besonders meine Tochter fänden es toll, wenn ich dort einziehen würde.
Das würde aber bedeuten, dass ich innerhalb von Berlin den Bezirk und somit auch das zuständige Jobcenter wechseln müsste. Das Jobcenter in meinem Bezirk hat mir gerade weitere sechs Monate als Selbständiger "gegönnt" (zum zweiten Mal).
Ausserdem wäre die Wohnung definitiv zu teuer, um vom Jobcenter übernommen zu werden, aber da ich ab Sommer wieder gut zu tun haben werde, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Hier also meine Fragen:
Ich würde zum Umzug wegen des Bezirkwechsels wohl einen Neuantrag stellen müssen. Kann es passieren, dass ich dann nicht mehr weiter selbstständig arbeiten kann, obwohl das vom jetzigen Jobcenter genehmigt wurde?
Und gehe ich richtig in der Annahme, dass ich beim Umzug in eine zu teure und somit auch nicht genehmigte Wohnung nur KdU in Höhe meiner alten Wohnung bekomme? Aber sonst keine weiteren Sanktionen?
Danke für eure Hilfe!
Dom
Umzug in anderen Bezirk / in zu teuere Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
könnte sein....das neue SGB2 ist durch und diese Frage ist so nicht zu beantworten.Und gehe ich richtig in der Annahme, dass ich beim Umzug in eine zu teure und somit auch nicht genehmigte Wohnung nur KdU in Höhe meiner alten Wohnung bekomme? Aber sonst keine weiteren Sanktionen?
Das einzige was sein sollte, ist das die neue Stelle den Bewilligungsbescheid übernehmen sollte.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo
Solange die Kommunen von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht haben und keine Satzung zu den KdU existiert bleiben die Regeln des alten § 22 in Kraft.
Umzugskosten wird keiner übernehmen und die Kosten für Miete und Nebenkosten werden nur in der bisher geleisteten Höhe übernommen. Das gilt auch für Nachzahlungen bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Gruss
Solange die Kommunen von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht haben und keine Satzung zu den KdU existiert bleiben die Regeln des alten § 22 in Kraft.
Umzugskosten wird keiner übernehmen und die Kosten für Miete und Nebenkosten werden nur in der bisher geleisteten Höhe übernommen. Das gilt auch für Nachzahlungen bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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