getrennt leben in gemeinsamer Wohnung; Bedarfsgemeinschaft ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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jale
Beiträge: 2
Registriert: 16.02.2006 22:41

getrennt leben in gemeinsamer Wohnung; Bedarfsgemeinschaft ?

Beitrag von jale »

Hallo, ich hab ein richtig großes Problem.
Ich bin noch verheiratet,habe 4 Kinder, lebe jetzt ganz neu getrennt, aber innerhalb unseres Hauses(gemietet). Wir beziehen Hartz 4 als Bedarfsgemeinschaft.
Solange mein Mann noch keine Wohnung hat, bleibt er leider bei mir wohnen. Nun meine Frage: Wenn wir das beim AA gemeldet haben, bekommen wir weiterhin zusammen Geld oder getrennt, also mein Mann für sich ,und ich für mich und die Kinder? Wie ist es mit Kindesunterhalt, bzw. Unterhaltsvorschuss? Braucht das AA eine Bescheinigung vom Anwalt, daß wir getrennt leben.Muss ich meinem Mann untervermieten? Ich denke, es ändert sich ja praktisch nichts, also müssen wir das mit dem Geld intern regeln.
Wenn er dann endlich ausgezogen ist, beantrage ich doch erst Unterhaltsvorschuss für 3 meiner Kinder, dann Hartz 4,Oder???
Ich bin total durcheinander, und weiß nicht was ich zuerst und zuletzt machen soll. Wäre für Tips dankbar.
SILKE
Gast

Beitrag von Gast »

Getrennt lebende Ehegatten bilden jeder für sich eine Bedarfsgemeinschft.
Wohnen sie noch in einem Haushalt, sollte die Haushaltsorganisation der einer Wohngemeinschaft gleichen.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Zur info überhaupt:
Wohngemeinschaften sind keine Bedarfsgemeinschaften i. S. d. SGB II. Die Offenlegung des Einkommens und Vermögens der Mitbewohner ist daher nicht erforderlich.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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