Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
erhalte für meine Frau und zwei Kinder Hartz 4, meine Frau hat einen Job ca. 350€ ich einen ca. 80€ im Monat. natürlich gemeldet, jetzt wollte meine Sachbearbeiterin die Lohnbescheinigungen für letzte Jahr bis zum 27.10.10 erneut obwohl sie im Frühjahr schon einmal die Unterlagen bekam auf Grund dessen sie eine Korrekturrechnung vornahm bei der ich auf Grund der Jobs eine Überzahlung hatte, die ich auch zurück gezahlt habe. jetzt hat sie die Zahlung für November nicht geleistet auf telefoniche Nachfrage sagte sie das sie die Unterlagen noch prüfe da es eventuell eine Überzahlung für den bereits zurück gezahlten Zeitraum gäbe.
meine Frage: kann sie das ohne zu Informieren den ich lebe seid dem 1.11 ohne Geld.
obwohl ich den Bewilligungsbescheid bis 30.04.11 bekommen habe, bei dem auch die beiden Jobs berücksichtigt sind.
erhalte für meine Frau und zwei Kinder Hartz 4, meine Frau hat einen Job ca. 350€ ich einen ca. 80€ im Monat. natürlich gemeldet, jetzt wollte meine Sachbearbeiterin die Lohnbescheinigungen für letzte Jahr bis zum 27.10.10 erneut obwohl sie im Frühjahr schon einmal die Unterlagen bekam auf Grund dessen sie eine Korrekturrechnung vornahm bei der ich auf Grund der Jobs eine Überzahlung hatte, die ich auch zurück gezahlt habe. jetzt hat sie die Zahlung für November nicht geleistet auf telefoniche Nachfrage sagte sie das sie die Unterlagen noch prüfe da es eventuell eine Überzahlung für den bereits zurück gezahlten Zeitraum gäbe.
meine Frage: kann sie das ohne zu Informieren den ich lebe seid dem 1.11 ohne Geld.
obwohl ich den Bewilligungsbescheid bis 30.04.11 bekommen habe, bei dem auch die beiden Jobs berücksichtigt sind.
ja,Auflage war nur bis zum 27.10 Lohnbescheinigungen für das Vorjahr abzugeben, wie gesagt der aktuelle Bescheid für die zukunft mit der korrekten Berechnung der Löhne ist vor wenigen Tagen eingegangen.
Lohnbescheinigungen natürlich fristgerecht abgegeben. Eine Ankündigung für Stopp wie jedes mal auf den Schreiben steht für eine nicht fristgerechte Abgabe war aber ja.
Kein NovemberGeld daher am 3.11 telefonisch Nachgefragt antwort Sachbearbeiter war noch nicht fertig gerechnet( wie gesagt fürs Vorjahr) wenn der Herr fertig ist mit rechnen wird er den Korrekturbescheid machen.
Er sagte dann er würde die Novemberzahlung schon mal Freigeben, Geld bis jetzt aber nicht da.
Was soll ich machen?
Sozialgericht, EA. Sofortige Auszahlung wegen akuter Notlage.
Weiteres siehe SGB I § 41
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich würde mich aufn Weg zum Amt machen und den Fallmanger oder Tl, um ein Gespräch bitten. Ich denke, was sich das alles schnell dan aufklären wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
DjTermi hat geschrieben:Ich würde mich aufn Weg zum Amt machen und den Fallmanger oder Tl, um ein Gespräch bitten. Ich denke, was sich das alles schnell dan aufklären wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.