harz4 umzug nicht erlaubt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
harz4 umzug nicht erlaubt
hallo habe eine frage wer kann mir helfen,,,,,,
ich bin 35 jahre alt verheiratet und 2 kinder,
möchte nun in eine andere stadt ziehen,
da ich mir denke eine bessere chance eine arbeit zu finden
und auch an die zukunft meiner kinder denke,
mein arbeitsberater sagt mir aber ich muss erst
einen job vorweisen.
kann mir jemand sagen ob das so stimmt?
ich möchte nicht das die umzugs kosten übernommen werden.
möchte meinen umzug selber organisieren.
kann mir jemand helfen?
oder an wenn kann ich mich wenden.
mfg gobo
ich bin 35 jahre alt verheiratet und 2 kinder,
möchte nun in eine andere stadt ziehen,
da ich mir denke eine bessere chance eine arbeit zu finden
und auch an die zukunft meiner kinder denke,
mein arbeitsberater sagt mir aber ich muss erst
einen job vorweisen.
kann mir jemand sagen ob das so stimmt?
ich möchte nicht das die umzugs kosten übernommen werden.
möchte meinen umzug selber organisieren.
kann mir jemand helfen?
oder an wenn kann ich mich wenden.
mfg gobo
Von welcher Stadt zu anderen möchtest Du denn ziehen ? Jede Stadt bzw Komune oder ARGE machen da andere abschnitte.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wenn ich morgen auf Arbeit bin, schaue ich da mal nach...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Selbstverständlich darf ein Bundesbürger hinziehen wohin er möchte.
Dies garantiert das Grundgesetz.
Dies garantiert das Grundgesetz.
Artikel 11 [Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Ich habe auf der Arbeit eine Liste wo drin steht, wer was wo bekommt. Was er hin ziehen kann wo er möchte ist doch Selbstredend. Möchte ihn nur sagen was er dann bekommen wird bzw. ihm zu steht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@DjTermimein arbeitsberater sagt mir aber ich muss erst
einen job vorweisen.
Das er hinziehen kann wo er möchte ist nach Aussage des Beraters wohl nicht selbstredend.
Vielleicht ist ja nach Ansicht des Sachbearbeiters in Offenburg eine ausreichende Lebensgrundlage in Karlsruhe nicht vorhanden.
Man könnte natürlich auch so argumentieren das der Allgemeinheit der Bürger in Karlsruhe daraus besondere Lasten entstehen weil er ja vorher zu Lasten der Bürger von Offenbach ging.
Vermutlich kennt er den Artikel 11 nicht mal . Kannte ich ja vorher auch nicht
Ok warten wir mal ab was Du raussucht .
Ich finde es echt doof das man nicht einfach hinziehen kann wo man will.
Ich wünsch allen einen schönen Tag .
Grüße Flunk
Liste habe ich angefodert
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.