Neugier des Amtes
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Neugier des Amtes
Hallo @ ALL,
ich bin mal wieder mit einer komischen Sache beschäftigt:
das Amt möchte nach Antragsabgabe wissen wofür eine Monatliche Rate (unter 20€/Mtl.) an die Creditreform gezahlt wird ( Ist auf den Kontoauszügen nicht geschwärzt gewesen).
Nun, ich bin der überzeugung das die Damen und Herren zwar neugierig sein dürfen aber auch nicht alles wissen müssen.
Was sagt ihr? Darf das Amt diese Frage wirklich stellen? ist die Person wirklich dazu gezwungen hier auskunft zu geben? oder genügt es dem Amt mitzuteilen, das es hierbei um Schulden handelt die regelmässig gezahlt werden und wofür diese Schulden waren das Amt einen Feuchten Kehricht angeht.. Also nicht wörtlich sondern sinngemäs.
Über Antworten freu ich mich.
Gruß Ziggi
ich bin mal wieder mit einer komischen Sache beschäftigt:
das Amt möchte nach Antragsabgabe wissen wofür eine Monatliche Rate (unter 20€/Mtl.) an die Creditreform gezahlt wird ( Ist auf den Kontoauszügen nicht geschwärzt gewesen).
Nun, ich bin der überzeugung das die Damen und Herren zwar neugierig sein dürfen aber auch nicht alles wissen müssen.
Was sagt ihr? Darf das Amt diese Frage wirklich stellen? ist die Person wirklich dazu gezwungen hier auskunft zu geben? oder genügt es dem Amt mitzuteilen, das es hierbei um Schulden handelt die regelmässig gezahlt werden und wofür diese Schulden waren das Amt einen Feuchten Kehricht angeht.. Also nicht wörtlich sondern sinngemäs.
Über Antworten freu ich mich.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Re: Neugier des Amtes
hi ziggi ! teile ihnen mit das sie eine auskunft erhaltenZiggi hat geschrieben:Hallo @ ALL,
ich bin mal wieder mit einer komischen Sache beschäftigt:
das Amt möchte nach Antragsabgabe wissen wofür eine Monatliche Rate (unter 20€/Mtl.) an die Creditreform gezahlt wird ( Ist auf den Kontoauszügen nicht geschwärzt gewesen).
Nun, ich bin der überzeugung das die Damen und Herren zwar neugierig sein dürfen aber auch nicht alles wissen müssen.
Was sagt ihr? Darf das Amt diese Frage wirklich stellen? ist die Person wirklich dazu gezwungen hier auskunft zu geben? oder genügt es dem Amt mitzuteilen, das es hierbei um Schulden handelt die regelmässig gezahlt werden und wofür diese Schulden waren das Amt einen Feuchten Kehricht angeht.. Also nicht wörtlich sondern sinngemäs.
Über Antworten freu ich mich.
Gruß Ziggi
bei kostenübernahme.
ich bin der meinug das sie wen sie wollen das auch
so rausbekommen.
LG dieter
Hallo Ziggi
In dieser komischen Angelegenheit sollte die Rechtsgrundlage für das Verlangen genannt werden.
Mitwirkungspflicht gilt nämlich nur bei leistungserheblichen Tatsachen, Schuldentilgung fällt nicht darunter weil Schulden Privatangelegenheit sind.
Schriftlich nachfragen, schriftliche Antwort.
Gruss
In dieser komischen Angelegenheit sollte die Rechtsgrundlage für das Verlangen genannt werden.
Mitwirkungspflicht gilt nämlich nur bei leistungserheblichen Tatsachen, Schuldentilgung fällt nicht darunter weil Schulden Privatangelegenheit sind.
Schriftlich nachfragen, schriftliche Antwort.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hi Melinde,
Werde es auch so weitergeben , mal sehen was das Amt dazu dann meint. Hoffe ja, das die endlich mal aufhören so Neugierig zu sein und sich in Privaten dingen endlich raus halten.
Gruß und danke
da bin ich ganz deiner meinung, wollte nur mal wissen ob ihr das auch so seht.Mitwirkungspflicht gilt nämlich nur bei leistungserheblichen Tatsachen, Schuldentilgung fällt nicht darunter weil Schulden Privatangelegenheit sind.
Werde es auch so weitergeben , mal sehen was das Amt dazu dann meint. Hoffe ja, das die endlich mal aufhören so Neugierig zu sein und sich in Privaten dingen endlich raus halten.
Gruß und danke
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
hmm nun bin ich aber etwas enttäuscht von Dir Ziggi. Gerade Du müsstest doch Wissen das solche Sachen ein SB oder das Amt überhaupt nichts angehen. Alles was Mündlich gefordert oder besprochen wird, immer Schriftlich festhalten oder geben lassen; das ist die 1 Regel beim Besuch beim Amt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo DjTermi
Ich wurde von einem Jungen Mann mit einem Breif überrascht, in dem Stand das der Antrag (der zwei Tage zuvor abgegeben wurde) erst bearbeitet werden könne, wenn man mit Kreditvertrag oder ähnlichem der SB nachgewiesen hätte um was es sich da handelt ( Mtl. Rate bei der Creditreform), es war halt in den Auszügen nicht geschwärzt.
OK, habe gesagt:"Das geht die mal garnichts an, sag (schreib) denen das sie vieles wissen dürfen aber eben nicht alles. Man meinte zu mir, das wenn die das doch wissen wollen und das auch noch nach dem Termin schriftlich anfordern mit Termin, das dass dann doch rechtens sein müsse!?!
Ich meinte nur, wart mal, wir Fragen auch mal im Forum nach, wenn dort auch meine meinung geteilt wird, dann schreibst du das denen doch so oder?? darauf er: " mh, ja dann glaub ich das auch und werd denen das so dann mitteilen".
Nun, du siehst, auch hier in meinem Bekanntenkreis gibt es skeptiker, die nicht alles gleich glauben und zunächst noch andere meinungen wissen wollen, OK?
Das mit den Abrechnungen, die das Amt trotz Kontoauszügen der Letzten drei Monate haben will, möchte der Junge Mann nachreichen, das kann er ja auch, obwohl ich ihm sagte das auch hier keine Rechtliche handhabe ist, da es sich um Abrechnungen von vor der Antragsstellung handelt und der daraus resultierende Gehaltsanspruch ja schon einen Monat zuvor gewesen war und das Arbeitsamt ja auch schon einen ALG1 Bescheid erlassen hatte ( knapp 230€)
Gruß Ziggi
höhö, wer sagt denn das ich das war?Gerade Du müsstest doch Wissen das solche Sachen ein SB oder das Amt überhaupt nichts angehen.
Ich wurde von einem Jungen Mann mit einem Breif überrascht, in dem Stand das der Antrag (der zwei Tage zuvor abgegeben wurde) erst bearbeitet werden könne, wenn man mit Kreditvertrag oder ähnlichem der SB nachgewiesen hätte um was es sich da handelt ( Mtl. Rate bei der Creditreform), es war halt in den Auszügen nicht geschwärzt.
OK, habe gesagt:"Das geht die mal garnichts an, sag (schreib) denen das sie vieles wissen dürfen aber eben nicht alles. Man meinte zu mir, das wenn die das doch wissen wollen und das auch noch nach dem Termin schriftlich anfordern mit Termin, das dass dann doch rechtens sein müsse!?!
Ich meinte nur, wart mal, wir Fragen auch mal im Forum nach, wenn dort auch meine meinung geteilt wird, dann schreibst du das denen doch so oder?? darauf er: " mh, ja dann glaub ich das auch und werd denen das so dann mitteilen".
Nun, du siehst, auch hier in meinem Bekanntenkreis gibt es skeptiker, die nicht alles gleich glauben und zunächst noch andere meinungen wissen wollen, OK?
Das mit den Abrechnungen, die das Amt trotz Kontoauszügen der Letzten drei Monate haben will, möchte der Junge Mann nachreichen, das kann er ja auch, obwohl ich ihm sagte das auch hier keine Rechtliche handhabe ist, da es sich um Abrechnungen von vor der Antragsstellung handelt und der daraus resultierende Gehaltsanspruch ja schon einen Monat zuvor gewesen war und das Arbeitsamt ja auch schon einen ALG1 Bescheid erlassen hatte ( knapp 230€)
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Hallo Ziggi
Ist an dem Brief eine Rechtsfolgenbelehrung dran gewesen? So mit Mitwirkungspflicht erfüllen blablabla?
Dann mal Lesefutter was in der Kommentierung zum § 60 SGB I erläuternd steht:
7 „Mitteilung von Tatsachen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 1): Tatsachen sind Sachverhalte, deren Kenntnis es dem Leistungsträger ermöglicht, eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Die Tatsachen müssen leistungserheblich sein.“
10 „Beweismittel und Beweisurkunden (Absatz 1 Satz 1 Nr. 3):........ Die Mitwirkungspflicht bezieht sich nur auf die Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts. Sie endet, wenn die erstrebte Entscheidung bereits möglich ist oder wenn nach den bereits durchgeführten Ermittlungen die Leistungen zwingend zu versagen sind ........... Die vorsorgliche Ausforschung des gesamten privaten Bereichs nach Tatsachen, die möglicherweise irgendwann von Bedeutung sein können, ist daher unzulässig.“
Quelle: Prof. Helmut Reinhardt (FH Ludwigsburg) in Kommentar zum SGB I, Nomos Verlag 2. Auflage 2007 bei § 60, Randnummern 7 bzw. 10 als Teilzitat.
Leistungserheblich sind nicht kleine Raten an irgendwen sondern von irgendwem. Oder gibt es jetzt einen neuen § im SGB II ? Etwa einen „Zu berücksichtigende Ausgaben“ § zehneinhalb, angesiedelt zwischen Zumutbarkeit und Einkommen.
Gruss
Ist an dem Brief eine Rechtsfolgenbelehrung dran gewesen? So mit Mitwirkungspflicht erfüllen blablabla?
Dann mal Lesefutter was in der Kommentierung zum § 60 SGB I erläuternd steht:
7 „Mitteilung von Tatsachen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 1): Tatsachen sind Sachverhalte, deren Kenntnis es dem Leistungsträger ermöglicht, eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Die Tatsachen müssen leistungserheblich sein.“
10 „Beweismittel und Beweisurkunden (Absatz 1 Satz 1 Nr. 3):........ Die Mitwirkungspflicht bezieht sich nur auf die Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts. Sie endet, wenn die erstrebte Entscheidung bereits möglich ist oder wenn nach den bereits durchgeführten Ermittlungen die Leistungen zwingend zu versagen sind ........... Die vorsorgliche Ausforschung des gesamten privaten Bereichs nach Tatsachen, die möglicherweise irgendwann von Bedeutung sein können, ist daher unzulässig.“
Quelle: Prof. Helmut Reinhardt (FH Ludwigsburg) in Kommentar zum SGB I, Nomos Verlag 2. Auflage 2007 bei § 60, Randnummern 7 bzw. 10 als Teilzitat.
Leistungserheblich sind nicht kleine Raten an irgendwen sondern von irgendwem. Oder gibt es jetzt einen neuen § im SGB II ? Etwa einen „Zu berücksichtigende Ausgaben“ § zehneinhalb, angesiedelt zwischen Zumutbarkeit und Einkommen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke Melinde,
ich liebe es, wenn du mit mir auf gleicher welle schwimmst
und ja ich glaube das da was in dieser richtung hinten angeknüpft war.
Gruß Siggi
ich liebe es, wenn du mit mir auf gleicher welle schwimmst
und ja ich glaube das da was in dieser richtung hinten angeknüpft war.
Gruß Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.