Ich, mein Arbeitsvermittler und merkwürdige Probleme
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Ich, mein Arbeitsvermittler und merkwürdige Probleme
Hallo erstmal!!!
ich bin neu hier und mal kurz was zu meiner Person. Also ich bin 24 jahre alt seit 3 Monaten leider Arbeitslos und lebe von Harz 4. ich bin ein Sonderfall der U25 Regelung.Ich habe eine eigne Wohnung und bekomme auch die volle KDU gezahlt.
Da ich bevor ich zu hause ausgezogen bin einen Job hatte den ich leider nun nicht mehr habe schnief.
War aber schon erstmal ein Dauermarsch eh ich Harz 4 bekommen habe. Es kammen Sprüche wie z.B sie bekommen keine KDU, ziehen sie wieder zu ihren Eltern, dass wäre besser da sind sie nicht mehr Hilfebedürfdig..... .
Das Ende vom Lied ich hab alles bekommen und musste nicht mal wiederspruch einlegen.
Das eigentliche über was ich mich ab und an aufrege ist meine Arbeitsvermittlerin. Wir haben aber denke ein persönliches problem miteinander. Sie ist Tierhaarallergierin und ich besitzt 6 Ratten. Gut ich kann verstehen das sie das nervt und das es unangenehm ist, für sie. Also habe ich mich aus Rücksicht das nächste mal geduscht, frische Haarfreie Klamotten angezogen.
So aber nein, sie meinte ich würde immernoch nach ratten riechen und dadruch bekomme ich keinen Job. Muss man gewusst haben, mein Haustier ist also schuld, dass ich Arbeitslos bin. ich solle mir da mal was einfallen lassen, wenn das der Grund für meine Arbeitslosigkeit ist.
Was meint sie denn damit? Soll ich wohl die Tiere abschaffen? Mit sicherheit nicht.
Kein Mensch hat jemals zu mir gesagt ich rieche nach ratte.... .
Das geht jetzt seit ich sie kenne nur mit den Tierhaaren + angeblichen Geruch. dazu kommt noch ich habe ja Pinke haare, dass macht das Bild des Punks für sie perfekt.
Die ARGE kann doch nicht allenernstes erwarten das ich meine haustiere weggebe oder doch? Zumindest hab ichs noch nie gehört... .
ich bin neu hier und mal kurz was zu meiner Person. Also ich bin 24 jahre alt seit 3 Monaten leider Arbeitslos und lebe von Harz 4. ich bin ein Sonderfall der U25 Regelung.Ich habe eine eigne Wohnung und bekomme auch die volle KDU gezahlt.
Da ich bevor ich zu hause ausgezogen bin einen Job hatte den ich leider nun nicht mehr habe schnief.
War aber schon erstmal ein Dauermarsch eh ich Harz 4 bekommen habe. Es kammen Sprüche wie z.B sie bekommen keine KDU, ziehen sie wieder zu ihren Eltern, dass wäre besser da sind sie nicht mehr Hilfebedürfdig..... .
Das Ende vom Lied ich hab alles bekommen und musste nicht mal wiederspruch einlegen.
Das eigentliche über was ich mich ab und an aufrege ist meine Arbeitsvermittlerin. Wir haben aber denke ein persönliches problem miteinander. Sie ist Tierhaarallergierin und ich besitzt 6 Ratten. Gut ich kann verstehen das sie das nervt und das es unangenehm ist, für sie. Also habe ich mich aus Rücksicht das nächste mal geduscht, frische Haarfreie Klamotten angezogen.
So aber nein, sie meinte ich würde immernoch nach ratten riechen und dadruch bekomme ich keinen Job. Muss man gewusst haben, mein Haustier ist also schuld, dass ich Arbeitslos bin. ich solle mir da mal was einfallen lassen, wenn das der Grund für meine Arbeitslosigkeit ist.
Was meint sie denn damit? Soll ich wohl die Tiere abschaffen? Mit sicherheit nicht.
Kein Mensch hat jemals zu mir gesagt ich rieche nach ratte.... .
Das geht jetzt seit ich sie kenne nur mit den Tierhaaren + angeblichen Geruch. dazu kommt noch ich habe ja Pinke haare, dass macht das Bild des Punks für sie perfekt.
Die ARGE kann doch nicht allenernstes erwarten das ich meine haustiere weggebe oder doch? Zumindest hab ichs noch nie gehört... .
Was mich ein wenig wundert, woher weiss Deine SB denn, das Du Ratten hast? Irgendwie muss sie ja drauf gekommen sein. Wir haben auch so einige Tiere. Aber bisher ist noch kein SB auf die Idee gekommen, das ich deswegen arbeitslos bin.
Niemand von der ARGE kann, darf und wird von Dir erwarten, das Du die Tiere abgibst. Ich gehe mal davon aus, das Du zu einem eventuellen Vorstellungsgespräch auch frisch gewaschen und mit Klamotten gehst, die nicht mit Rattenhaaren übersäät sind. Haaren Ratten überhaupt so doll ? Wir haben Mäuse "nur" .
Niemand von der ARGE kann, darf und wird von Dir erwarten, das Du die Tiere abgibst. Ich gehe mal davon aus, das Du zu einem eventuellen Vorstellungsgespräch auch frisch gewaschen und mit Klamotten gehst, die nicht mit Rattenhaaren übersäät sind. Haaren Ratten überhaupt so doll ? Wir haben Mäuse "nur" .
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Was kein Alg I?
gleich Hartz IV?
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Und--
Was die nur hat deine SB?
Spinnt die denn total, erkennt die denn nicht das riesige Potential was in Dir steckt und dahin-schlummert ?
Ich sehe in Deinem Umfeld überhaupt kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit! Im Gegenteil!
Du verfügst doch über die besten Voraussetzungen und Vorkenntnisse und bist dadurch doch wohl besten für eine Tätigkeit in Zoohandlungen, beim Heimtierbedarf, in Tierheimen , Gartencentern, botanischen Gärten, Fischzuchtanlagen, Hundesalons und Zoos geeignet!
Bekunde Ihr gegenüber doch einfach mal Dein Interesse an diesen Tätigkeiten und bitte sie, sich mal richtig Mühe zu geben, Dich in einen dieser Bereiche zu vermitteln!
Da könntest Du Dein interessantes Hobby sogar zum Beruf machen der Dich ausfüllt und an dem Du riesigen Spass hast,---überleg doch mal, wenige haben so eine Chance! Nutze sie!!
Viel Glück dabei! Toi, Toi, Toi,!
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Ps. Na "Ziggi" mache ich das gut so? Schau mal an, keine Keule )
gleich Hartz IV?
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Und--
Was die nur hat deine SB?
Spinnt die denn total, erkennt die denn nicht das riesige Potential was in Dir steckt und dahin-schlummert ?
Ich sehe in Deinem Umfeld überhaupt kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit! Im Gegenteil!
Du verfügst doch über die besten Voraussetzungen und Vorkenntnisse und bist dadurch doch wohl besten für eine Tätigkeit in Zoohandlungen, beim Heimtierbedarf, in Tierheimen , Gartencentern, botanischen Gärten, Fischzuchtanlagen, Hundesalons und Zoos geeignet!
Bekunde Ihr gegenüber doch einfach mal Dein Interesse an diesen Tätigkeiten und bitte sie, sich mal richtig Mühe zu geben, Dich in einen dieser Bereiche zu vermitteln!
Da könntest Du Dein interessantes Hobby sogar zum Beruf machen der Dich ausfüllt und an dem Du riesigen Spass hast,---überleg doch mal, wenige haben so eine Chance! Nutze sie!!
Viel Glück dabei! Toi, Toi, Toi,!
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Ps. Na "Ziggi" mache ich das gut so? Schau mal an, keine Keule )
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Pinkygrily hat geschrieben:ich war nur ein halbes Jahr dort gewesen, ich bin aus betriebswirtschaftlichengründen entlassen wurden.
Ich bin von Beruf her tatsächtlich Tierpflegerin. Also mein Hobby ist schon mein beruf. Zur zeit bin ich eherenamtlich im Tierheim unterwegs. macht auch spass.
Na bin ich nun ein "Menschenkenner" und weiß gleich wen ich da vor mir habe?
Pferde-wirt/Pfleger wäre doch auch noch etwas?
Aber du brauchst zuerst einmal eine tierliebende Sachbearbeiterin, denn Pferde riechen richtig!
Oder "düs" Deine Kleidung beim nächsten Treffen mit irgend so einem Probeduft aus einer Kosmetikabteilung ein!
Aber zieh die sachen aus bevor du dann wieder zu den Tieren gehst, sonst meiden die dich!
Na ja bestimmt kann dir "ayumi" da besser helfen!?
Hallo Pinkygrily,
Wenn ich an deiner stelle wäre, würde ich die Vorgesetzte/den Vorgesetzten schriftlich um ein klärendes Gespräch zwischen der IFK und mir evtl. im beisein des Mobbingbeauftragten bitten.
Die tatsache das deine Arbeitsvermittlerin dir als Tierpflegerin vorwirft das du Hobby und Beruf verbinden kannst ist schon der tatbestand "Mobbing" selbiges kannst du dir verbitten, deine Arbeitsvermittlerin kann dich so nicht wirklich vermitteln, zumaldu für sie ( zumindest deine Tiere) ein rotes tuch darstellst.
Wenn der/ die Vorgesetzte seinen/Ihren job richtig beherrscht, wird selbige/r dir einen weniger empfindliche IFK zuweisen.
Sollte das nicht möglich sein wende dich andas Kundenreaktionsmanagement des Arbeitsamtes, hier wird für eine Friedfertige lösung gesucht, zumindest normalerweise.
Gruß Ziggi
du hast zwar kein recht auf eine andere Arbeitsvermittlerin aber deswegen musst du dich nicht diskriminieren oder mobben lassen.Das eigentliche über was ich mich ab und an aufrege ist meine Arbeitsvermittlerin. Wir haben aber denke ein persönliches problem miteinander. Sie ist Tierhaarallergierin und ich besitzt 6 Ratten. Gut ich kann verstehen das sie das nervt und das es unangenehm ist, für sie. Also habe ich mich aus Rücksicht das nächste mal geduscht, frische Haarfreie Klamotten angezogen.
Wenn ich an deiner stelle wäre, würde ich die Vorgesetzte/den Vorgesetzten schriftlich um ein klärendes Gespräch zwischen der IFK und mir evtl. im beisein des Mobbingbeauftragten bitten.
Die tatsache das deine Arbeitsvermittlerin dir als Tierpflegerin vorwirft das du Hobby und Beruf verbinden kannst ist schon der tatbestand "Mobbing" selbiges kannst du dir verbitten, deine Arbeitsvermittlerin kann dich so nicht wirklich vermitteln, zumaldu für sie ( zumindest deine Tiere) ein rotes tuch darstellst.
Wenn der/ die Vorgesetzte seinen/Ihren job richtig beherrscht, wird selbige/r dir einen weniger empfindliche IFK zuweisen.
Sollte das nicht möglich sein wende dich andas Kundenreaktionsmanagement des Arbeitsamtes, hier wird für eine Friedfertige lösung gesucht, zumindest normalerweise.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
§ 17 Besorgnis der Befangenheit
(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragen zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Bei den Geschäftsführern der Versicherungsträger tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde der Vorstand.
(2) Für Mitglieder eines Ausschusses oder Beirats gilt § 16 Abs. 4 entsprechend.
(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragen zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Bei den Geschäftsführern der Versicherungsträger tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde der Vorstand.
(2) Für Mitglieder eines Ausschusses oder Beirats gilt § 16 Abs. 4 entsprechend.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.