Ich habe mal ne frage.
Wo liegen die Unterschiede von einer Bedarfsgemeinschaft und einer Eheähnlichen Gemeinschaft?
Ich lebe mit Meiner Freundin seit 6 Monaten in einer gemeinsamen Wohnung!
Wir haben aber Getrennte Konten und Teilen uns die Miete jeder ist für die Hälfte verantwortlich!
Ist das eine Bedarfsgemeinschaft oder Eheähnliche Gemeinschaft?
Wir schlafen im selben Bett und nutzen auch z.B den Kleiderschrank gemeinsamt! Wir teilen eben alles.
Da ich beim meine Antrag Eheähnliche Gemeinschaft angekreuzt habe, glaube ich das es vieleicht nicht ganz richtig!?
Kann ich meine Freundin nicht nur als Mitbewohnerin Eintrag?
Ist das Legal ? Ich habe ja nicht vor das Amt zu besc...!
Habe mir schon einige Sachen durchgelesen zur Bedarfsgemeinschaft und EG. Aber leider nicht so richtig schlau geworden !
Da wir dauernt zusammen Wohnen, ist sie ja meine Lebenspartnerien!
Muß sie denn für meinen Unterhalt was dazu beitragen?
Ich dachte das man das nur in einer EG machen muß ?!
Wenn man z.B gleiche Konten hat!
Ich verstehe das alles nicht mehr bitte helft mit!!!
MFG
OCTRON