Ich habe einen Änderungs-Bescheid erhalten wogegen ich Widerspruch mit Begründung eingelegt hatte. Daraufhin habe ich einen Widerspruchsbescheid erhalten wo auf meine Begründung eingegangen wurde.
Nach meiner Auffassung hat die ARGE in diesem Punkt Recht. Interessant und wichtig für mich ist aber, dass ich nach nochmaliger Überprüfung einen anderen Fehler in dem Änderungs-Bescheid festgestellt habe.
Was kann ich jetzt tun ? Einerseits läuft die 30 tägige Frist für das Klagen beim Sozialgericht in 10 Tagen ab, andererseits stellt sich für mich die Frage, ob ich beim Sozialgericht eine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid einlegen kann, der zwar richtig ist aber ich einen anderen Fehler in dem Änderungs-Bescheid festgestellt habe. Ich will nicht sofort einen Beratungsschein holen und zum Anwalt hingehen, das kostet mich Zeit und den Staat Geld. Daher wollte ich erst Eure Meinungen einholen.
Ich bin ratlos, Hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo orphanages,
wenn der Fehler schwerwiegend ist, würde ich einen Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X wegen dem Fehler
Gruß Ziggi
wenn der Fehler schwerwiegend ist, würde ich einen Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X wegen dem Fehler
Stellen und sehen was da kommt, oder mal anfragen ob das ein Versehen war, würde ich sogar zuerst tun.nach nochmaliger Überprüfung einen anderen Fehler in dem Änderungs-Bescheid festgestellt habe.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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