Verletzung der mitteilungspflicht die spinnen doch
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Verletzung der mitteilungspflicht die spinnen doch
Folgendes
Ich bin letztes Jahr am 1.1.09 nach hamm gezogen habe das der arge krefeld nicht mitgeteilt weil ich es einfachnicht wusste ging alles sehr plötzlich
und aus gesundheitlichen problemen heute bekomme ich nen brief
wegen verletzung der mitteilungspflicht hab direkt dort angerufen wird sich wohl auf 150 euro belaufen die spinnen doch. ich habe für januar noch leistungewn von krefeld zu unrecht bekommen die ich aber zurück zahle jetzt dann müsste das dingen doch erledigt sein aber mir jetzt so steine in den weg zu setzten halte ich für unverschämt was soll ich denn jetzt machen
ein jahr später melden die sich
Ich bin letztes Jahr am 1.1.09 nach hamm gezogen habe das der arge krefeld nicht mitgeteilt weil ich es einfachnicht wusste ging alles sehr plötzlich
und aus gesundheitlichen problemen heute bekomme ich nen brief
wegen verletzung der mitteilungspflicht hab direkt dort angerufen wird sich wohl auf 150 euro belaufen die spinnen doch. ich habe für januar noch leistungewn von krefeld zu unrecht bekommen die ich aber zurück zahle jetzt dann müsste das dingen doch erledigt sein aber mir jetzt so steine in den weg zu setzten halte ich für unverschämt was soll ich denn jetzt machen
ein jahr später melden die sich
Hallo samira191,
haben die dir einen Anhörungsbogen zugesendet?
hat man dir ein Busgeld angedroht?
Wenn ja:
Begründe warum du diesen Umzug nicht oder nur unzureichend mitgeteilt hast, erkläre aus welchem grund du dasnicht bewusst gemacht hast und bitte um nachsicht, da es hierbei nicht um ein erschleichen sondern um ein versehen gehandelt hat, du gerne bereit bist die überzahlung zurückzu zahlen jedoch ein Busgeld eine unbillige härte darstellen würde.
Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen,noch kannst du über die anhörung etwas erreichen. Wenn du unsicher bist, gehe zu einer H4-Beratungsstelle und lassedir bei dem ausfüllen helfen.
Gruß Ziggi
haben die dir einen Anhörungsbogen zugesendet?
hat man dir ein Busgeld angedroht?
Wenn ja:
Begründe warum du diesen Umzug nicht oder nur unzureichend mitgeteilt hast, erkläre aus welchem grund du dasnicht bewusst gemacht hast und bitte um nachsicht, da es hierbei nicht um ein erschleichen sondern um ein versehen gehandelt hat, du gerne bereit bist die überzahlung zurückzu zahlen jedoch ein Busgeld eine unbillige härte darstellen würde.
Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen,noch kannst du über die anhörung etwas erreichen. Wenn du unsicher bist, gehe zu einer H4-Beratungsstelle und lassedir bei dem ausfüllen helfen.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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na toll
hallo haben den anhörungsbogen vor einer woche abgeschickt und heute habe ich die antwort bekommen die wollen 125 euro haben ich dreh durch
andere beziehen jahrelang alg2 zu unrecht und nur weil ich mich nicht abgemeldet habe soll ich jetzt diese 125 euro zahlen ich könnt kotzen
andere beziehen jahrelang alg2 zu unrecht und nur weil ich mich nicht abgemeldet habe soll ich jetzt diese 125 euro zahlen ich könnt kotzen
Nu ma ganz Ruhig samira191,
sei froh wenn die nur die 125€ haben möchten, du kannst ja aufgrund der situation in der du bist, ALG2 empfänger, kleine Raten anbieten und dan z.B. 10 oder 15€ im Monat abbezahlen. Wenn die dir keinen Busgeldbescheid zugesand haben und das vom Tisch ist, Prima.
Du könntest auch einen Antrag auf erlass wegen unbilligkeit und Zahlungsunfähigkeit stellen aber ob der aussicht auf erfolg hat? weis nicht, sehe da schwarz.
Bedenke dabei aber auch, das du dieses Geld erhalten hattest und es dir nicht zugestanden hat.
Gruß Ziggi
sei froh wenn die nur die 125€ haben möchten, du kannst ja aufgrund der situation in der du bist, ALG2 empfänger, kleine Raten anbieten und dan z.B. 10 oder 15€ im Monat abbezahlen. Wenn die dir keinen Busgeldbescheid zugesand haben und das vom Tisch ist, Prima.
Du könntest auch einen Antrag auf erlass wegen unbilligkeit und Zahlungsunfähigkeit stellen aber ob der aussicht auf erfolg hat? weis nicht, sehe da schwarz.
Bedenke dabei aber auch, das du dieses Geld erhalten hattest und es dir nicht zugestanden hat.
ist zwar fast unmöglich geworden( Datenabgleich und so) aber sobald das rauskommt werden die recht hart bestraft, mit einigen Tausend Euro und wenn sie Pech haben auch Knast, ganz davon abgesehen das diezu unrecht erhaltenen leistungen in voller höhe und Verzinnst zurückgezahlt werden müssen.andere beziehen jahrelang alg2 zu unrecht
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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ja ich habe lesitungen bekommen die mir nicht zustanden alles ok aber ich habe nichts doppelt bekommen ich zahle also was zurück was mir eh hätte zugestanden aber aus einer anderen stadt allein die bestrafung müsste doch reichen...ich bin so stinkig nur weil ich einmal nicht pieps gesagt habe und warum hat mir dann keiner in hamm was gesagt als ich mich da angemeldet habe? und was dazu kommt das ganze ist ein jahr her gibt es da keine verjährungsfristen? bin kein alg2 bezieher mehr gott sei dank und wenn ich es zahlen muss dann bekommen die höchstens 10 euro von mir monatl
Hallo samira191,
das dich die wut packt, kann ich verstehen. Nur wenn du Hilfe möchtest solltest du etwas mehr ins detail gehen, anhand dessen das du hier deinen Frust ablässt ist leder keine wirkliche Hilfe drinn.
Nochmal, um dir Helfen zu können müsste man etwas mehr im Detail wissen, §§ auf denen die Schreiben beruhen, du schreibst das du nußichts doppelt bekommen hast
Gruß Ziggi
das dich die wut packt, kann ich verstehen. Nur wenn du Hilfe möchtest solltest du etwas mehr ins detail gehen, anhand dessen das du hier deinen Frust ablässt ist leder keine wirkliche Hilfe drinn.
Hättest du diesen umstand am Anfang mitgeteilt wären andere auskünfte möglich gewesen, nun wodas Kind halbwechs in den Brunnen gefallen ist, haben wir nicht so gute Chancen, jedoch NOCH ist glaube ich nicht alles verloren, noch hast du die möglichkeit etwas zu unternehmen.ja ich habe lesitungen bekommen die mir nicht zustanden alles ok aber ich habe nichts doppeltbekommen
Nochmal, um dir Helfen zu können müsste man etwas mehr im Detail wissen, §§ auf denen die Schreiben beruhen, du schreibst das du nußichts doppelt bekommen hast
OK, dann könnte es eben sein das du nichts Zahlen musst, wie gesagt könnte, kommt eben auf den Fall an.aber ich habe nichts doppeltbekommen
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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also hier schreibe ich dir mal was man mir vorwirft mit den paragraphen...
Sie haben ihre mitteilungspflicht als leistungsbezieher verletzt ( §60 Abs 1 Satz 1 Nr 2 des ersten Sgb I ) begangen
wegen dieses Verstoßes wird gegen Sie gemäß § 63 Abs 2 SGB II on Verbindung mit den §§ 65, 35 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
eine Geldbuße festgesetzt in Höhe von 102,00
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß § 105 OWiG zu tragen und zwar :
eeine Gebühr gemäß § 107 Abs. 1 OWiG in Höhe von 20,00 EUr sowie Auskagen gemäß § 107 Abs 3 OWiG von 3,50
Insgesamt 125,50
Begründung:
Sie sind von Krefeld nach Hamm verzogen und haben der Arge Krefeld Ihre neue Anschrift nicht mit geteil.
Sie haben Ihre Mitteilungspflicht gemäß § 60 Abs 1 Satz Nr. 2 SGB I verletzt
Deshalb erhielten Sie in der Zeit vom 1.1.09 nbis 31.01.09 677 Eur zu Unrecht.
Durch Ihr pflichtwidriges Verhalten haben sie eine Ordungswidrigkeit gemäß § 63 Abs 1 Nr 6 SGB II begangen.
Sie handelten dabei fahrlässig
SO ich hoffe das reicht müsste alles wichtiges drin sein
Vielen Dank
Gruß
Anja
Sie haben ihre mitteilungspflicht als leistungsbezieher verletzt ( §60 Abs 1 Satz 1 Nr 2 des ersten Sgb I ) begangen
wegen dieses Verstoßes wird gegen Sie gemäß § 63 Abs 2 SGB II on Verbindung mit den §§ 65, 35 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
eine Geldbuße festgesetzt in Höhe von 102,00
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß § 105 OWiG zu tragen und zwar :
eeine Gebühr gemäß § 107 Abs. 1 OWiG in Höhe von 20,00 EUr sowie Auskagen gemäß § 107 Abs 3 OWiG von 3,50
Insgesamt 125,50
Begründung:
Sie sind von Krefeld nach Hamm verzogen und haben der Arge Krefeld Ihre neue Anschrift nicht mit geteil.
Sie haben Ihre Mitteilungspflicht gemäß § 60 Abs 1 Satz Nr. 2 SGB I verletzt
Deshalb erhielten Sie in der Zeit vom 1.1.09 nbis 31.01.09 677 Eur zu Unrecht.
Durch Ihr pflichtwidriges Verhalten haben sie eine Ordungswidrigkeit gemäß § 63 Abs 1 Nr 6 SGB II begangen.
Sie handelten dabei fahrlässig
SO ich hoffe das reicht müsste alles wichtiges drin sein
Vielen Dank
Gruß
Anja
Hallo samira,
ok, das ist ein Vergehen nach §§ 60 SGB 1, mit § 63 Abs 2 SGB II und OwiG §§. Dort ist ja auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dranne oder?
Soweit verstanden! nur was hast du in den Anhörungsbogen geschrieben und was hast du in Hamm zu den SB Gesagt, geschrieben? Wichtig um ein weg, da raus, zu finden. Hast du den Antrag in Hamm Januar oder Februar gestellt? Wurdest du in Krefeld über deine Pflichten belehrt oder hast du das evtl. nur per Papier am Bescheid gehabt?
Wichtige Fragen, du kannst sie mir auch per pn beantworten, sofern du nicht alles offen bereden möchtest.
Gruß Ziggi
ok, das ist ein Vergehen nach §§ 60 SGB 1, mit § 63 Abs 2 SGB II und OwiG §§. Dort ist ja auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dranne oder?
Soweit verstanden! nur was hast du in den Anhörungsbogen geschrieben und was hast du in Hamm zu den SB Gesagt, geschrieben? Wichtig um ein weg, da raus, zu finden. Hast du den Antrag in Hamm Januar oder Februar gestellt? Wurdest du in Krefeld über deine Pflichten belehrt oder hast du das evtl. nur per Papier am Bescheid gehabt?
Wichtige Fragen, du kannst sie mir auch per pn beantworten, sofern du nicht alles offen bereden möchtest.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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