Pauschalisierte Übernahme der Internetbewerbungskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ringotube
Beiträge: 23
Registriert: 30.01.2009 12:56

Pauschalisierte Übernahme der Internetbewerbungskosten

Beitrag von Ringotube »

Hallo und schönens neues Jahr an alle hier.


Möchte einen Antrag auf pauschalisierte Übernahme der Internetbewerbungskosten stellen.
So`n Antagsschreiben habe ich im Internet gefunden wo man den Betrag einsetzen muss

Wie hoch müsste ich den Betrag ansetzen? Sende meine Bewerbungen sehr
oft per Mail an die Firmen.
Bei Bewerbungen per Brief bekommt man im Jahr 260€ . Ja wie ist es mit Mails?

Gruß
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Moin und Frohes neues erstmal Ringotube,

aufgrund der veränderten §§ des SGB2, ist eine solche entscheidung in die Hände deiner Freundlichen IFK und deren Vorgesetzte gelegt.

Somit solltest du einen gut begründeten und ausgefeilten Antrag auf eben diese Bewerbungskosten (Internetrecherche und anschliessende Internetbewerbungen) Stellen.
WICHTIG: Sobald du eine EGV zur Unterschrift vorgelegt bekommst, bestehe bei deiner Freundlichen IFK auf eben diese Recherche und Bewerbungskosten, z.B. 3€ pro Bewerbung oder Pauschal 20€ Monat bei 5 Bewerbungen.
ACHTUNG! Erst nach prüfung, die EGV, wenn überhaupt, Unterschreiben ACHTUNG!
Du siehst, hier ist Verhandlungsgeschik gefragt, §§ spielen nur in sofern eine rolle als die IFK und der "geförderte" eine gemeinsame linie zu erarbeiten haben.:mrgreen:

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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