Frage rund ums Haus und Grundstück

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Warum ich
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Frage rund ums Haus und Grundstück

Beitrag von Warum ich »

Ich bin harz4 empfänger, meine Frau arbeitet, habe noch eine 15 jährige Tochter. Unser Haus hat eine Wohnraumfläche von 108 Quatratmeter und das Grundstüch ist 598 Quatratmeter groß. Ist Haus und Grundstück als harz 4 Empfänger zu groß ?, werde ich finanziel vom Amt unerstützt werden ?, oder müssen wir uns eine kleinere Mietswohnung suchen. Zur Zeit zahlen wir 500 Euro im Monat Kredit für das Haus, dazu kommen noch die laufenden Nebenkosten. Wenn mir jemand dazu Auskunft geben kann, bin ich sehr Dankbar.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Eine "angemessene" Immobilie ist erlaubt, wenn sie selbst genutzt wird. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt im Regelfall bei 120 Quadratmeter Wohnfläche, für ein Haus bei rund 130 Quadratmeter. Diese Grenzen gelten bereits bei der Sozialhilfe. Ob größere Häuser bei Bezug von ALG II verkauft werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab.

Gezahlt wird aber nur der Schuldzinsatz ! So das keine weiteren Schulden aufkommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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