gibts einen $ zur reisekostenerstattung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Romi
Beiträge: 6
Registriert: 20.09.2009 08:56

gibts einen $ zur reisekostenerstattung?

Beitrag von Romi »

hallo leute


ich habe mal eine frage ...
ich hatte bereits verschiedene vorstellungsgespräche bei dem ersten wurden die reisekosten vollständig also hin und rückfahrt erstatet
bei meinem zweiten vorstellungsgespräch allerdings nur die hinfahrt
selber ort und somit gleiche km gefahren
natürlich habe ich immer alles vorher beantragt und schnellsten bei der arge eingereicht
in vielen foren im netz liest man immer wieder es ist eine "kann leistung" sein und das in der regel hin und rückfahrt von vorstellungsgesprächen erstattet werden
ich brauche jetzt aber klarheit bzw einen $ xy der genau sagt was erstatet wird und was nicht
meine vorstellungsgespräche habe ich immer mit dem auto wahrgenommen

danke im voraus
eure romi
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Romi,
Vorstellungsgespräch
Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen

Immer mehr Unternehmen wälzen die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch auf den Jobsuchenden ab.In vielen Fällen haben die Bewerber allerdings ein Recht auf eine Kostenerstattung. Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen, wie das Magazin „Karriere“ in seiner Dezemberausgabe berichtet.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich der Jobsuchende auf eine Stellenanzeige oder initiativ beworben hat und ob am Ende ein Arbeitsverhältnis
zustande kommt. „Es spielt auch keine Rolle, ob die Einladung zum Gespräch schriftlich oder telefonisch erfolgt ist“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für
Arbeitsrecht in München.
Unternehmen kann Erstattung ausschließen......
:idea: weiter Lesen bei Focus Online http://www.focus.de/karriere/bewerbung/ ... 19962.html

Zu den lt. SGB2 Erstattungsfähigen kosten ( 0.22€/km ) schau mal Hier rein:
http://www.sozialticker.com/bewerbungsk ... 70710.html :roll:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Romi
Beiträge: 6
Registriert: 20.09.2009 08:56

Beitrag von Romi »

hallo ziggi

ich danke dir vielmals für die antwort
werde es mir jetzt durchlesen und vielleichts hilft es mir ja weiter

lg romi
Romi
Beiträge: 6
Registriert: 20.09.2009 08:56

Beitrag von Romi »

wow donnerwetter das hat mir wirklich geholfen
na dann setz ich doch gleich mal ein wiederspruchanschreiben auf :twisted:
und geh weiterhin meinem fallmanager auf den keks *fg*
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hi Romi,
Good Luck 8)

Gruß Ziggi
Ps: Wiederspruchsvorvormulierungen findest du evtl. Hier:
http://www.sozialticker.com/widersprueche
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Romi
Beiträge: 6
Registriert: 20.09.2009 08:56

Beitrag von Romi »

ach ziggi


wenn du nicht wärst wäre ich ja mehr als verloren
nochmals 1000 dank hast mir echt weiter geholfen
beschäftigst du dich beruflich damit oder woher das wissen???

lg romi
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hi Romi,

nee, ich mach das als Hobby, ehrlich.

Aber da ich ne Menge Angelsen habe und in meiner OK Wiesbaden, dauernd Bekannte von mir Vera....t werden und diese dann zu mir kommen ( wenn sie mich kennen ) habe ich die §§Bücher gelernt und verstehe sie sogar ( manchmal besser als die SB's ). :roll:
Derzeit bin ich leider Krank und kann auch nicht ohne H4 auskommen.

Die Langeweile trieb mich dann dazu, mich im Netz nach beschäftigung um zu sehen. Dabei habe ich dieses Forum entdekt und gedacht das ich hier auch anderen helfen kann. Freut mich, wenn ich Helfen kann. :wink:
Eigentlich bin ich Elektronikerin. 8)

Gruß Ziggi :roll:
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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