Seit Juni 2006 wohne ich (59 J) alleine in einer kleinen Wohnung, die mir meine Nachbarn seit deren Einzug 2007 zur Hölle machen. Tag und Nacht Lärm, Prügeleien und Polizeieinsätze, nie kommt man zur Ruhe.
Deshalb habe ich damals schon einen kleinen Freundeskreis in Hannover aufgebaut. Seit dem 01.10. bin ich Dank §53a aus dem laufenden HartzIV-Bezug raus. Nun möchte ich umziehen, da mich nichts mehr in BS hält. Durch die asozialen Nachbarn werde ich langsam aber sicher krank. An Schlaf oder Ruhe ist schon jahrelang nicht mehr zu denken.
In Hannover kenne ich eine nette ältere Dame, der ich ab und zu mal Gesellschaft leisten könnte. Ein Bekannter könnte mir bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung behilflich sein. Soweit so gut, aber...
Alleine kann ich einen Umzug nicht bewältigen! Welche Hilfen kann ich von der ArGe BS oder Hannover erwarten? Wer wäre für so einen Umzug zuständig? Wer übernimmt die Kaution? Wer die Renovierungskosten? Wem muß ich die Wohnungsdetails vorlegen und um Erlaubnis bitten?
Die geringen Zuwendungen der alten Dame können ja leider nicht als *neuer Job* anerkannt werden, da sie selber kaum was hat und es weniger materiell als ideell ist. Daher keine neue Beschäftigung, die einen Umzug rechtfertigen würde.
Über eure Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar.
von Braunschweig nach Hannover
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Hallo paragraphensucherin,
das ist zwar Starker tobak aber dort steht kein Wort von
Steht kein wort von Aussteuerung? Ich denke das deine ARGE da irgendetwas falsch macht, oder wurdest du in irgendeiner form dazu gezwungen deine Rente frühzeitig einzureichen? Das wiederspricht wiederum dieser Darstellung: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608458.pdf Ausschnitt daraus:
Zu deiner Frage mit dem Umzug: Wenn dein SB die Sache im Vorfeld schmackhaft gemacht worden ist ( dann falle ich ihnen nicht mehr zur last) kann es sein das dir eine neue Wohnung in Hannover bewilligt wird. Sobald das geschehen ist stelle einfach einen Antrag auf Kostenübernahme Umzug ( Mietwagen, Umzugskarton's und evtl. helfer.) mehr als das dein SB nicht mitmacht kann eigentlich nicht Passieren, oder?
Solltest du nun Rentner sein/werden dann würde ich das selbe im Bezug Grundsicherung im Alter( SGB12), Antrag nicht vergessen, vornehmen. Gruß ZIGGI[/b]
ich habe mal verschiedene "Auswirkungen" dieser regelung durch gelesen und musste feststellen das nach diesem gestz "angeblich" nur die Statistik geschönt wird, nicht aber der Bezug eingestellt wird. Schau mal hier: http://www.pub.arbeitsagentur.de/.../me ... tistik.pdf -Dank §53a
das ist zwar Starker tobak aber dort steht kein Wort von
auch hier: http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/se ... ktuell.pdfaus dem laufenden HartzIV-Bezug raus
Steht kein wort von Aussteuerung? Ich denke das deine ARGE da irgendetwas falsch macht, oder wurdest du in irgendeiner form dazu gezwungen deine Rente frühzeitig einzureichen? Das wiederspricht wiederum dieser Darstellung: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608458.pdf Ausschnitt daraus:
Irgendetwas stimmt da gewaltig nicht.9. Wird sich der aufgrund der bisherigen 58er-Regelung nicht erfasste Perso- nenkreis aufgrund der jetzt geltenden Nachfolgeregelung erhöhen, und mit welchen Zahlen rechnet die Bundesregierung dann für diese Gruppe?
Das Auslaufen der bisherigen 58er-Regelung zum 31. Dezember 2007 wird zu einer schrittweisen Ausweitung der als arbeitslos erfassten Personen von 58 Jah- ren und älter führen. Alle Personen, die sich ab dem 1. Januar 2008 arbeitslos mel- den und die Voraussetzungen zur Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III erfüllen, werden als registrierte Arbeitslose erfasst, auch wenn sie das 58. Lebensjahr voll- endet haben. Die Zahl der älteren Arbeitslosen wird sich jeweils gemessen an den bisherigen Prognosen durch das Auslaufen der 58er-Regelung im Jahresdurch- schnitt 2008 schätzungsweise um 75 000 zusätzliche ältere Arbeitslose und im Jahr 2009 um schätzungsweise 150 000 zusätzliche Arbeitslose erhöhen. In glei- chem Maße wird sich die Zahl der nicht als arbeitslos erfassten Personen ver- ringern. Durch die Nachfolgeregelung des § 53a SGB II wird der Anstieg der Ar- beitslosenzahlen im Rechtskreis SGB II für Ältere ab dem Jahr 2009 begrenzt. Personen, die seit Vollendung ihres 58. Lebensjahres und ab dem 1. Januar 2008 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von mindestens 12 Monaten bezogen haben, ohne ein Angebot einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf- tigung erhalten zu haben, gelten nach § 53a Abs. 2 SGB II für den jeweiligen Leistungsbezug nicht als arbeitslos. Eine belastbare Abschätzung der Auswir- kungen im Jahr 2009 ist nicht möglich, da diese von der Art und dem Umfang des Angebots sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Leistungsträ- ger abhängt. Da jedoch nur eine begrenzte Personengruppe von der Regelung des § 53a SGB II betroffen ist, wird sich die Zahl der insgesamt als nicht arbeitslos erfassten älteren Personen verringern.
Zu deiner Frage mit dem Umzug: Wenn dein SB die Sache im Vorfeld schmackhaft gemacht worden ist ( dann falle ich ihnen nicht mehr zur last) kann es sein das dir eine neue Wohnung in Hannover bewilligt wird. Sobald das geschehen ist stelle einfach einen Antrag auf Kostenübernahme Umzug ( Mietwagen, Umzugskarton's und evtl. helfer.) mehr als das dein SB nicht mitmacht kann eigentlich nicht Passieren, oder?
Solltest du nun Rentner sein/werden dann würde ich das selbe im Bezug Grundsicherung im Alter( SGB12), Antrag nicht vergessen, vornehmen. Gruß ZIGGI[/b]
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Danke für deine Antwort, Ziggi!
Mit dem laufenden Bezug habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt: Ich muß nur dem Amt nicht mehr regelmäßig Stellenbewerbungen vorbei bringen, habe weniger Pflichten! Ich muß mich nur einmal im Jahr (oder wenn sich was verändert) melden und habe erheblich mehr Freiheiten mit 17 Wochen Urlaub. Der *normale* Verlauf ist unterbrochen... Aber das Geld kommt dennoch weiter, da hast du Recht! Sorry!
Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, sollte ich mein Ansinnen, zu einem anderen Sozialamt umzuziehen, meiner alten ArGe mitteilen und um Zuschüsse bitten? Und wenn der SB nicht mitmacht? Habe ich irgendwelche Rechte, die durch §en belegt werden können? Eventuell bei der neuen in Hannover? (Möbel, Renovierungskosten...)
Ich habe gehört, daß Anfang 2010 im Zuge der KiGe-Erhöhung auch andere Überarbeitungen des HartzIV-Bezugs in Angriff genommen werden sollen. Hast du davon schon was erfahren? Ein Bekannter riet mir, noch bis Mitte nächsten Jahres mit einem Umzug zu warten, weil dann einige Erleichterungen dazu kommen würden.... Ich halte das für ein Gerücht, weil die uns ja finanziell immer mehr Steine in den Weg legen. Aber ich habe auch schon *Pferde vor der Apotheke kotzen* gesehen.... Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Aber momentan habe ich nur Fragen und weiß nicht, ob und wenn ja, welche Rechte ich habe.
PS.: Deine Links führen bei mir ins Leere........
Mit dem laufenden Bezug habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt: Ich muß nur dem Amt nicht mehr regelmäßig Stellenbewerbungen vorbei bringen, habe weniger Pflichten! Ich muß mich nur einmal im Jahr (oder wenn sich was verändert) melden und habe erheblich mehr Freiheiten mit 17 Wochen Urlaub. Der *normale* Verlauf ist unterbrochen... Aber das Geld kommt dennoch weiter, da hast du Recht! Sorry!
Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, sollte ich mein Ansinnen, zu einem anderen Sozialamt umzuziehen, meiner alten ArGe mitteilen und um Zuschüsse bitten? Und wenn der SB nicht mitmacht? Habe ich irgendwelche Rechte, die durch §en belegt werden können? Eventuell bei der neuen in Hannover? (Möbel, Renovierungskosten...)
Ich habe gehört, daß Anfang 2010 im Zuge der KiGe-Erhöhung auch andere Überarbeitungen des HartzIV-Bezugs in Angriff genommen werden sollen. Hast du davon schon was erfahren? Ein Bekannter riet mir, noch bis Mitte nächsten Jahres mit einem Umzug zu warten, weil dann einige Erleichterungen dazu kommen würden.... Ich halte das für ein Gerücht, weil die uns ja finanziell immer mehr Steine in den Weg legen. Aber ich habe auch schon *Pferde vor der Apotheke kotzen* gesehen.... Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Aber momentan habe ich nur Fragen und weiß nicht, ob und wenn ja, welche Rechte ich habe.
PS.: Deine Links führen bei mir ins Leere........
Hallo paragraphensucherin,
freut mich wenn ich helfen kann.Also auf ein neues
Die derzeit aktuellen Gesetze mit ausführungen findest du hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
als PDF oder zum Bestellen( kann aber dauern).
Gruß Ziggi
versuch mal die LINKs in das Goog...suchfenster zu ziehen dann solltest du sie finden und aufrufen können, weiss nicht wieso aber kommt mal vor.
freut mich wenn ich helfen kann.Also auf ein neues
richtig erkanntWenn ich deine Antwort richtig interpretiere, sollte ich mein Ansinnen, zu einem anderen Sozialamt umzuziehen, meiner alten ArGe mitteilen und um Zuschüsse bitten?
leider nicht wirklich, ABER wenn du eine Preisgünstige Wohnung anmieten kannst, dann solltest du diese Anmieten. Warscheinlich wird der Umzug danach nicht bezahlt, Antrag stellen kostet ja nix. Kosten der unterkunft sind: Renovierungskosten, Heizkosten, Nebenkosten( sofern angemessen/ also nicht 300€ im Mon.) usw. Mobiliar kann aber Muß nicht bezahlt werden, du kannst aber ein Darlehen beantragen zu diesem Zweck.Und wenn der SB nicht mitmacht?
Habe ich irgendwelche Rechte, die durch §en belegt werden können? Eventuell bei der neuen in Hannover? (Möbel, Renovierungskosten...)
Da bin ich ein wenig überfragt,ch habe gehört, daß Anfang 2010 im Zuge der KiGe-Erhöhung auch andere Überarbeitungen des HartzIV-Bezugs in Angriff genommen werden sollen. Hast du davon schon was erfahren? Ein Bekannter riet mir, noch bis Mitte nächsten Jahres mit einem Umzug zu warten, weil dann einige Erleichterungen dazu kommen würden....!
und deiner meinung.Ich halte das für ein Gerücht, weil die uns ja finanziell immer mehr Steine in den Weg legen. Aber ich habe auch schon *Pferde vor der Apotheke kotzen* gesehen.... Die Hoffnung stirbt zuletzt
Die derzeit aktuellen Gesetze mit ausführungen findest du hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
als PDF oder zum Bestellen( kann aber dauern).
Gruß Ziggi
SowasPS.: Deine Links führen bei mir ins Leere........

Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.