ALG II und GEZ
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ALG II und GEZ
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich beziehe seit August Hartz IV. Bis Ende des Jahres bekomme ich noch zusätzlich zum normalen Satz Geld (vermutl. weil mein ALG I recht hoch war?). Nun wollte ich mich bei der GEZ abmelden weil man ja als Hartz IV Empfänger davon befreit ist. Die GEZ sagt nun aber, dass ich weiterhin zahlen muss, da ich einen weiteren "Zuschuss" bekomme und es egal sei in welcher Höhe und zu welchem Zweck dieser ist.
Nun kennen wir ja alle die GEZ und deren Methoden...
Ist das denn tatsächlich so, dass ich mich nur dann befreien lassen kann wenn ich den Regelsatz bekomme oder ist das wieder mal nur eine der vielen Lügen und Unverschämtheiten der GEZ nach dem Motto "einfach ablehnen, wehren wird sich eh niemand"?
Sollte es wieder einmal eine der üblichen Lügen sein, kann ich dann kündigen und der Bank sagen, dass die Abbuchungen unterbunden werden sollen?
wenn mir da jemand was zu sagen kann wäre ich sehr dankbar!
ich habe da mal eine Frage. Ich beziehe seit August Hartz IV. Bis Ende des Jahres bekomme ich noch zusätzlich zum normalen Satz Geld (vermutl. weil mein ALG I recht hoch war?). Nun wollte ich mich bei der GEZ abmelden weil man ja als Hartz IV Empfänger davon befreit ist. Die GEZ sagt nun aber, dass ich weiterhin zahlen muss, da ich einen weiteren "Zuschuss" bekomme und es egal sei in welcher Höhe und zu welchem Zweck dieser ist.
Nun kennen wir ja alle die GEZ und deren Methoden...
Ist das denn tatsächlich so, dass ich mich nur dann befreien lassen kann wenn ich den Regelsatz bekomme oder ist das wieder mal nur eine der vielen Lügen und Unverschämtheiten der GEZ nach dem Motto "einfach ablehnen, wehren wird sich eh niemand"?
Sollte es wieder einmal eine der üblichen Lügen sein, kann ich dann kündigen und der Bank sagen, dass die Abbuchungen unterbunden werden sollen?
wenn mir da jemand was zu sagen kann wäre ich sehr dankbar!
Hallo,
Nach dem Gesetz (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) schließt die Zahlung eines Zuschlags nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches zum ALG II eine Rundfunkgebührenbefreiung aus.
Gruß
Nach dem Gesetz (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) schließt die Zahlung eines Zuschlags nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches zum ALG II eine Rundfunkgebührenbefreiung aus.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ja das ist leider so!
Im internet gibt es eine Seite dort kann man die Rundfunkgebührenbefreiung online beantragen!
Es zählen dort nur HartzIv Bewilligungen!!
Selbst wir 2-Personen, meine Frau hat Arbeit und verdient knapp 50,-Euro mehr im Monat als uns von HartzIV aus zustehen würde , müssen volle GEZ bezahlen!!
Dort steht, dass Verdienstbescheinigungen nicht beachtet werden es zählt nur der "Hartz IV Bescheid"
Ihr seht:
Es gibt weit aus mehr Leute die auf "Hartz IV Niveau" leben.
Das sind nicht nur die die HartzIV bekommen!! Sondern auch viele Familien in denen einer Arbeit hat! Einige dieser Familien wissen das aber selbst noch nicht......!
Im internet gibt es eine Seite dort kann man die Rundfunkgebührenbefreiung online beantragen!
Es zählen dort nur HartzIv Bewilligungen!!
Selbst wir 2-Personen, meine Frau hat Arbeit und verdient knapp 50,-Euro mehr im Monat als uns von HartzIV aus zustehen würde , müssen volle GEZ bezahlen!!
Dort steht, dass Verdienstbescheinigungen nicht beachtet werden es zählt nur der "Hartz IV Bescheid"
Ihr seht:
Es gibt weit aus mehr Leute die auf "Hartz IV Niveau" leben.
Das sind nicht nur die die HartzIV bekommen!! Sondern auch viele Familien in denen einer Arbeit hat! Einige dieser Familien wissen das aber selbst noch nicht......!
Daher sollte es da mal eine Verdienstgrenze geben ab wann man GEZ zahlen müsste, aber auf so was kommen die ja leider nicht... Oder z.m.d das die Leute die weniger haben, auch weniger zahlen müssen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ja, ist so! Erst nachdem mein damaliger Zuschlag wegfiel, hat die GEZ mich von der Gebühr befreit.
Ich finde, so wie DjTermi es vorgeschlagen hat, eine an das Einkommen gekoppelte Gebührenpflicht für sinnvoll. Aber, das wäre ja sozial gerecht und da denken die doch nicht im Traum daran!
Ne, ne, wie abGEZockt
Ich finde, so wie DjTermi es vorgeschlagen hat, eine an das Einkommen gekoppelte Gebührenpflicht für sinnvoll. Aber, das wäre ja sozial gerecht und da denken die doch nicht im Traum daran!
Ne, ne, wie abGEZockt
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Sowas in der Art gab es mal. Vor Jahren hatte ich einen Job, bei dem ich nicht allzuviel verdient habe. Das war noch vor Hartz IV. Und da konnte man sich auch von der GEZ befreien lassen. Da gab es auf dem Formular eine Klausel für Geringverdiener. Ich glaube das verschwand mit Hartz IV?rme hat geschrieben: Ich finde, so wie DjTermi es vorgeschlagen hat, eine an das Einkommen gekoppelte Gebührenpflicht für sinnvoll. Aber, das wäre ja sozial gerecht und da denken die doch nicht im Traum daran!
Lustig finde ich aber, das man mit einem Zuschlag (auch wenn es nur ein paar Euro sind), nicht befreit wird, aber mit einem Minijob schon. Da hat man doch oft mehr zusätzlich, als mit dem Zuschlag?
LG