Mietvertrag mit lebenslangem Wohnrecht ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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yoyue
Beiträge: 18
Registriert: 01.03.2007 12:35
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Mietvertrag mit lebenslangem Wohnrecht ?

Beitrag von yoyue »

Guten Morgen liebe Gemeinde,

ich brauche eine andere Wohnung und habe die Möglichkeit in einem Haus mit Einliegerwohnung eine Wohnung zu bekommen. Da ich handwerklich begabt bin bekam ich nun das Angebot eines lebenlangen Wohnrechtes, wenn ich mich im Gegenzug um die Instandhaltung usw. kümmere (nur meine Arbeitsleistung). Muss ich das lebenslange Wohnrecht irgendwo angeben?

Danke
Dominant
Beiträge: 26
Registriert: 20.09.2009 18:39
Wohnort: Rosdorf

Beitrag von Dominant »

Wohnrecht wird/ muss doch im Grundbuch eingetragen werden, so mit Notar und so.. und somit wissen die vom Amt/ von der Gemeinde dann auch schon gleich bescheid!

Kennst doch die Sache mit dem Datenschutz?;-) :twisted:

Du wirst wohl nur die 350,-Euro bekommen!
Wenn du Glück hast!!!!!!!!!!

Auf jedenfall würd ich nicht angeben dass das Wohnrecht mit irgendwelchen Arbeitsleistungen Deinerseits verbunden ist! (Geldwerte Dienstleistung/ Gefälligkeiten oder wie die das dann nennen!)

Denn Das Amt hilft dem Hartz IV Empfänger nicht bei der Erwitschaftung von Eigentum/immobilien oder dergl. (Das wäre ja gegen den Sinn und Zweck von Hartz IV )

:idea: Deine Wohnung(Wohnanrecht) darf auch nicht zu groß sein! Sonst kommt das Amt auf die Idee du könntest Deine Wohnung(Wohnrecht) vermieten und in eine günstigere Wohnung ziehen und von dem Mietüberschuss leben - und kürzen Dir die 350 euro auch noch um die Differenz!!!! :twisted:
Ob es sich genauso verhält wie ichs geschildert habe oder nicht?
Genaues weiß ich allerdings auch nicht!
Aber so könnte es ablaufen!!!!
Ich empfehle Dir da eine sehr genaue Rechtsberatung!!!
Nicht dass der Schuss nach hinten losgeht!!!
:idea:
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