Unter 25 aber eigene Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Svengje22
Beiträge: 2
Registriert: 05.10.2009 14:39
Wohnort: Blibbov

Unter 25 aber eigene Wohnung

Beitrag von Svengje22 »

Hallo zusammen
Meine Freundin hat im Elternhaus die Hölle durchlebt, gewalttätiger Alkoholiker Vater.
Seit anfang des Jahres hat sie allerdings einen Job und ist im Juni in ihre eigene Wohnung gezogen. Jetzt wird sie allerdings zum 31. Oktober Arbeitslos da ihre stelle entfällt. Sie war dann auch beim Arbeitsamt und wollte natürlich erfragen welche Hilfen sie in Anspruch nehmen kann, sie will nur die Miete und was zum Leben.
Die Sachbearbeiterin meinte allerdings zu ihr sie hätte keinen Anspruch auf solcherlei hilfen und müsste wohl wieder bei den Eltern einziehen.
Wenn sie wirklich dahin zurück muss, weiß ich nicht was passiert.
Sie ist 23 und hat leider keine abgeschlossene Ausbildung. sie hat sogar ein gutachten eines Psychaters das sie den Leuten beim Arbeitsamt vorlegen sollte, diese Mitarbeiter verwiesen allerdings aufs Jugendamt. Halte ich für Schwachsinn.

Jetzt frage ich mich.. was kann man tun? Sie hat ja bereits gearbeitet und eine eigene Wohnung, die können sie ihr doch nicht nehmen und sie zurück in diese Hölle schicken?

Schonmal danke im voraus.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Svengje22

Es gibt kein "Kinder in den Haushalt der Eltern Zurückjage Gesetz"

Antrag auf Alg II stellen, nicht abwimmeln lassen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Svengje22
Beiträge: 2
Registriert: 05.10.2009 14:39
Wohnort: Blibbov

Beitrag von Svengje22 »

Melinde hat geschrieben:Hallo Svengje22

Es gibt kein "Kinder in den Haushalt der Eltern Zurückjage Gesetz"

Antrag auf Alg II stellen, nicht abwimmeln lassen.

Gruss
Danke, das hab ich mir schon gedacht.
Das werd ich ihr so sagen oder ggf. einfach mal mit dahin gehen.
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