Erstausstattung bei Schwangerschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Andym28
Beiträge: 7
Registriert: 27.08.2009 00:58

Erstausstattung bei Schwangerschaft

Beitrag von Andym28 »

Hallo,

kann mir einer helfen? Meine Frau ist Schwanger. Wir haben ein Antrag auf Erstausstattung auf Bekleidung gestellt. Kann mir einer sagen was man in NRW bekommt?

Danke!!!
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
die Schwangerschaftserstausstattung umfasst meist wie die Gegenständen von Kinderwagen, Kinderbadewanne, Kinderbett, Bettwäsche, Wickelauflage, Hochstuhl und ähnlichen Dingen.


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andym28
Beiträge: 7
Registriert: 27.08.2009 00:58

Beitrag von Andym28 »

Danke!
Meine Frage wahr mehr auf Geld bezogen. :idea: Wir haben 157€ für Kleidung bekommen, aber laut aussage von Sachbearbeiter sollten es 250€ sein.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andym28

Da Du in NRW lebst und dieses Bundesland ein Informationsfreiheitsgesetz hat kannst Du Zugang zu den genauen Infos über Erstausstattung erhalten.
Schau mal in diese Broschüre auf Seite 13 ist ein vergleichbares Anliegen beschrieben. (Frau J. und das wohngeld)

Viel Erfolg

und vergiss nicht, so Du Kopien erhalten kannst, diese in die Datenbank von Harald Thomé schicken.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Andym28
Beiträge: 7
Registriert: 27.08.2009 00:58

Beitrag von Andym28 »

Danke Melinde!

Ich weis ja nicht ob das nicht die ober grenze ist. :(
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andym28

Ob es die Obergrenze ist steht in den Verwaltungsanweisungen nach denen der Sachbearbeiter vorgeht. Dahinein solltest Du Einblick erhalten können, ggf. schriftliche Hinweise.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Elly
Beiträge: 1
Registriert: 26.09.2009 18:13

Beitrag von Elly »

Hallo,

ich kenne mich zwar nicht mit exakten Beträgen aus, allerdings habe ich schon mehrfach von Bekannten erfahren, dass die Beträge stets ca. 200 Euro betragen haben. Es ist nicht viel, denn wer bereits ein Kind hat weiß, was eine Babyausstattung kostet. Dennoch: Auch Markenware kann teilweise zu günstigen Konditionen erhalten werden. Ein weiterer Tipp wäre noch, dich an Pro Familia zu wenden. Diese bieten oft auch an, zur Erstausstattung beizutragen, wenn tatsächlich eine "Not" besteht und ihr nachweisen könnt, nicht die ausreichenden finanziellen Mittel zu haben.

Gruß
Silke!


________________________
baby erstausstattung
Antworten