Rückforderung wegen fehlerhafter Unterhaltsbeträge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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gwendolin
Beiträge: 2
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Rückforderung wegen fehlerhafter Unterhaltsbeträge

Beitrag von gwendolin »

Hallo und Guten Abend,

vor einigen Tagen bekam ich ein Schreiben vom Amt, worin ich zu einer Rückforderung von überzahlten Leistungen nach SGBII verpflichtet werde.

Ich habe drei Kinder und bekomme seit 2007 Unterstützung vom Amt. Ich habe dem Amt bei Antragstellung mitgeteilt, wie viel mein Ex-Mann an Unterhalt für die drei zahlt. Allerdings habe ich immer nur die Gesamtsumme mitgeteilt, nicht die einzelnen Unterhaltsbeträge pro Kind.

Eine Unterhaltserhöhung Ende letzten Jahres habe ich auch ordnungsgemäß mitgeteilt, was wohl das Amt veranlasste, mich Ende 2008 zu fragen, wie sich denn der Unterhalt im Einzelnen für jedes Kind zusammensetzt. Mein Ex-Mann erstellte mir daraufhin mal eine detaillierte Auflistung inkl. der zwei Erhöhungen in diesem Zeitraum. Die Zahlen habe ich dem Amt mitgeteilt.

So kam heraus, dass mir bis Ende 2008 immer die gleiche, niedrigere Unterhaltssumme angerechnet wurde, die das Amt wohl aufgrund der ihnen damals zugesandten Unterhaltsurkunden übernommen hat. Auf diesen Urkunden stand allerdings ein niedrigerer Beitrag für mein mittleres Kind, mein Ex-Mann hat schon immer einen höheren Betrag bezahlt. Da auf den mir übersandten Berechnungen immer nur meine älteste Tochter aufgeführt war und deren Betrag der Richtigkeit entsprach, konnte ich nicht ersehen, welche Beträge für die anderen beiden Kindern angerechnet wurden.

Letzten Endes hätte dem Amt diese Unstimmigkeit längst auffallen müssen durch die Diskrepanz zwischen der angerechneten und meiner mitgeteilten Gesamtsumme, den Kontoauszügen etc.

Auf der mir jetzt geschickten Unterhaltsberechnung sind die angerechneten Beträge und die tatsächlich geleisteten Beträge vom Vater aufgeführt. Hier ist zu erkennen, dass mir das Amt seit Antragstellung bis heute immer die gleichen – zu niedrigen - Beträge angerechnet hat. Was ist nicht verstehe ist, dass dem Amt 16 Monate lang nicht aufgefallen ist, dass die mir angerechnete Gesamtsumme nicht der Unterhaltssumme entspricht, die ich immer mitgeteilt habe.

Meine Frage ist jetzt, ob diese Rückzahlung jetzt rechtens ist. Oder sollte ich hierzu lieber meine Anwältin befragen? Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Gruß Gwendolin
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo gwendolin

Wenn auf den Berechungsbögen die Du erhältst unvollständige Angaben sind, wie sollst Du da Fehler bei der Einkommensanrechung erkennen?

Als Laie wohl kaum zumal Du die Gesamtunterhaltssumme mitgeteilt hattest und die Kontoauszüge vorlagen.

Ob und inwieweit die Rückforderung abgewendet werden kann wird Dir Deine Anwältin fachkundigeren Rat geben können.

Viel Erfolg

Gruss
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gwendolin
Beiträge: 2
Registriert: 30.03.2009 11:05
Wohnort: Bickenbach

Ja ok,

Beitrag von gwendolin »

da werd ich dann am besten mal meine Anwältin fragen.

Vielen Dank für deine prompte Antwort, Melinde.


Gruß Gwendolin :wink:
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