Umzug in einen anderen Kreis wegen Schwangerschaft?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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FallenAngel86
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Umzug in einen anderen Kreis wegen Schwangerschaft?

Beitrag von FallenAngel86 »

Hallo zusammen!

Erst einmal eine kleine Vorgeschichte zu dem Thema:
Ich bin 23 Jahre alt und musste vor kurzem feststellen, dass ich schwanger bin. Da ich gearde nicht Krankenversichert bin und erst warten muss, bis mein Antrag auf Hartz IV durchgeht, ist das ganze natürlich noch nicht ärztlich bestätigt, aber beim Amt bekannt. Sehr wahrscheinlich bin ich bereits im 5./6. Monat.
Zur zeit wohne ich noch in einer WG. Allerdings hat mir meine Mitbewohnerin nun eröffnet, dass sie im Januar auszieht. Damit wird die Wohnung zu groß und zu teuer.
Da ich alleinerziehend sein werde, wollte ich in die Nähe meiner Familie ziehen, da ich auf deren Unterstützung angewiesen bin. Jedoch wohnt diese in einem anderen Kreis.

Meine Frage jetzt:

Kann ich in diesem Fall einen Umzug dorthin rechtfertigen und finanziert mir das Amt dann den Umzug und Ausstattungsgeld?

Schon mal vielen Dank euch allen =)
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
sorry aber ich muss das frage. Was ist mit dem Kindsvater ?
Es würde natürlich gehen was Du da hin ziehen kannst wo Du meinst, allerdings muss du dich auch da Anmelden bei der ARGe wo Du hin möchtest. Ich wüsste nicht was dagegen sprechen würde, zumal Du ja Schwanger nun bist.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
FallenAngel86
Beiträge: 2
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Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von FallenAngel86 »

Zu dem Kindsvater gibts nichts zu sagen. Besser wäre es wenn er davon nie was erfährt.
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