Fragen zu dem Zusammenzug zweier Hartz 4 Empfänger...
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- Registriert: 04.02.2006 15:01
Fragen zu dem Zusammenzug zweier Hartz 4 Empfänger...
Hallo, ich habe dieses Forum durch zufall gefunden und ich hoffe das Sie mir ein Paar Fragen beantworten können.
Und zwar geht es darum, meine Freundin und ich sind beide 18 Jahre alt und arbeitslos.... ich seid November 2005 und beziehen beide Harz 4 und unser Kindergeld.
1. Frage: Wie lange bekommt man als Harz 4 empfänger bei längerer Arbeitslosigkeit Kindergeld gezahlt??
Sie wohnt im Westen und ich im Osten Deutschlands, deswegen haben wir beschlossen zusammen zu ziehen also in den Osten.
2. Frage: Gibt es Unterschiede in Sachen Harz 4 bei Ost und West???
3. Frage: wieviel Wohnraum steht uns denn zur Verfügung???
4. Frage: was ändert sich noch wenn wir 2 Zusammen gezogen sind, bekommen wir weniger Geld als wenn wir einzeln wohnen oder bleibt es gleich oder wird es sogar mehr
5. Frage: mit wieviel Geld könnten wir maximal rechnen???
6. Frage: Ist noch etwas bei diesem Vorhsben des Zusammenzugs zu beachten????
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten!
MFG
Und zwar geht es darum, meine Freundin und ich sind beide 18 Jahre alt und arbeitslos.... ich seid November 2005 und beziehen beide Harz 4 und unser Kindergeld.
1. Frage: Wie lange bekommt man als Harz 4 empfänger bei längerer Arbeitslosigkeit Kindergeld gezahlt??
Sie wohnt im Westen und ich im Osten Deutschlands, deswegen haben wir beschlossen zusammen zu ziehen also in den Osten.
2. Frage: Gibt es Unterschiede in Sachen Harz 4 bei Ost und West???
3. Frage: wieviel Wohnraum steht uns denn zur Verfügung???
4. Frage: was ändert sich noch wenn wir 2 Zusammen gezogen sind, bekommen wir weniger Geld als wenn wir einzeln wohnen oder bleibt es gleich oder wird es sogar mehr
5. Frage: mit wieviel Geld könnten wir maximal rechnen???
6. Frage: Ist noch etwas bei diesem Vorhsben des Zusammenzugs zu beachten????
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MFG
Hallo Falci,
Zu Frage 1.)
Kindergeld wir gezahlt bis zum 18 Lebensjahr, sollten die Zahlungen weiterlaufen hängt dies von weiteren Vorraussetzungen ab.
Das Kindergeld wird auf das hartz Geld angerechnet.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm
Zu Frage 2.)
Regelsatz Ost: 331 Euro
Regelsatz West: 345 Euro (gilt für Alleinstehende)
an Juli 2006 soll der Ost Tarif an den Westen angeglichen werden.
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... eld-II.htm
Zu Frage 3.)
Kann ich nicht beantworten,da ich nicht weiß wo sie wohnen
Zu Frage 4.)
Paare erhalten 90% der Regelleistung somit habt ihr also weniger.
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... eld-II.htm
Zu Frage 5.)
Regelsatz (2 x) + Miete = ???
Zu Frage 6.)
Sollte mal einer von euch Arbeit bekommen, und angemessen verdienen,
so könnte es sein, das für den anderen aufgekommen werden muss!
Das sagt euch aber das Arbeitsamt.
Zu Frage 1.)
Kindergeld wir gezahlt bis zum 18 Lebensjahr, sollten die Zahlungen weiterlaufen hängt dies von weiteren Vorraussetzungen ab.
Das Kindergeld wird auf das hartz Geld angerechnet.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm
Zu Frage 2.)
Regelsatz Ost: 331 Euro
Regelsatz West: 345 Euro (gilt für Alleinstehende)
an Juli 2006 soll der Ost Tarif an den Westen angeglichen werden.
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Zu Frage 3.)
Kann ich nicht beantworten,da ich nicht weiß wo sie wohnen
Zu Frage 4.)
Paare erhalten 90% der Regelleistung somit habt ihr also weniger.
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Zu Frage 5.)
Regelsatz (2 x) + Miete = ???
Zu Frage 6.)
Sollte mal einer von euch Arbeit bekommen, und angemessen verdienen,
so könnte es sein, das für den anderen aufgekommen werden muss!
Das sagt euch aber das Arbeitsamt.
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Danke das war schon sehr hilfreich.... ich wohne in Dresden... der Frage 3 Betreffend....
Noch eine Andere Frage.... in meinem Haus sind noch wohnungen meiner größe frei.... sie könnte also auch da einziehen.... haltet ihr das für eine bessere Lösung???? Als das des entgültigem zusammen zug... denn 10% weniger bei nur 331€ ist schon etwas happig...
Noch eine Andere Frage.... in meinem Haus sind noch wohnungen meiner größe frei.... sie könnte also auch da einziehen.... haltet ihr das für eine bessere Lösung???? Als das des entgültigem zusammen zug... denn 10% weniger bei nur 331€ ist schon etwas happig...
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- Beiträge: 8
- Registriert: 04.02.2006 15:01
Hallo Falci
zu Frage 3):
http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/161 ... l#absatz11
Zu deiner anderen Frage, kann ich dir nicht viel sagen, es könnte durchaus sein, aber ich weiß jetzt nicht, da ihr beide schon ein Kind habt, ob die Bundesagentur euch deswegen in eine eheänliche Gemeinschaft stopft.
Gruß Daniel
zu Frage 3):
http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/161 ... l#absatz11
Zu deiner anderen Frage, kann ich dir nicht viel sagen, es könnte durchaus sein, aber ich weiß jetzt nicht, da ihr beide schon ein Kind habt, ob die Bundesagentur euch deswegen in eine eheänliche Gemeinschaft stopft.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Hallo,
Lach, das neeeee kam jetzt aber promt.
Tut mir leid, ich dachte ihr seit schon Eltern, sah in deiner Fragestellung so aus. Wie gesagt es gibt bestimmte Vorraussetzungen zur Weiterzahlung des Kindergeldes über 18 Jahren. Am besten mal durchlesen, und denn wirst du ja sehen, ob du Anspruch hättest oder nicht.
Gruß Daniel
Lach, das neeeee kam jetzt aber promt.
Tut mir leid, ich dachte ihr seit schon Eltern, sah in deiner Fragestellung so aus. Wie gesagt es gibt bestimmte Vorraussetzungen zur Weiterzahlung des Kindergeldes über 18 Jahren. Am besten mal durchlesen, und denn wirst du ja sehen, ob du Anspruch hättest oder nicht.
Gruß Daniel
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No Problem, und viel Glück weiterhin!!!
Daniel
Daniel
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