GEZ Gebühren auch für Hartz4ler ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

GEZ Gebühren auch für Hartz4ler ?

Beitrag von Dieter6224 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

soviel ich gehört habe, ist eine GEZ Gebührenbefreiung nur dann möglich, wenn von der ARGE keine Zuschläge zu ALGII gezahlt werden. Dies gilt m.W. auch dann, wenn diese Zuschläge geringer ausfallen würden als die monatliche Belastung durch die GEZ Gebühren.

Frage dazu: Kann man in diesem Fall nicht einfach auf die Zahlung dieser Zuschläge verzichten um dann GEZ Gebührenbefreiung zu beantragen ?

Freundliche Grüsse von

Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo,

welche Zuschläge meinst Du denn? Betrifft das nicht eigentlich nur den Zuschlag, den es nach dem ALG I gibt? Der ist doch garantiert höher, als die monatliche GEZ?

LG
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Hallo, ayumi,

ja, ich meinte diesen befristeten Übergangszuschlag.

ich beziehe mich dabei auf einen Artikel, der unter www.express.de erschienen ist.

Hier der Link dazu:
http://www.express.de/nachrichten/news/ ... 45532.html

Hierin geht es um eine ALGII-Bezieherin, bei der dieser Übergangszuschlag tatsächlich geringer ausfällt, als Ihre GEZ Gebührenbelastung ist und in diesem Falle könnte man doch einfach auf den Zuschlag verzichten um diese Sache zu umgehen... falls dies so möglich ist und ob dies eben in diesem Falle so möglich wäre, wollte ich gerne wissen, da ich in meinem Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall habe.

Gruss

Dieter
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