Mein Mann ist Krank

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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heikonici
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Mein Mann ist Krank

Beitrag von heikonici »

Hallo ich habe mal ne frage ich erhalte hartz 4 mein mann ist schon seit März krankgeschrieben er war vorher arbeiten nun bekomme ich weniger hartz 4 weil er kranken geld bekommt geht das denn er hat doch auch wenniger.wir haben auch noch 3kinder.und zur reha muß er jetzt auch noch müßen wir das sagen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Bekommt ihr Aufstockend ALG II ? Da dein Mann zu wenig verdient ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
heikonici
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Beitrag von heikonici »

DjTermi hat geschrieben:Hallo,
Bekommt ihr Aufstockend ALG II ? Da dein Mann zu wenig verdient ?
Hallo wir bekommen nicht Aufstockent. Die haben gesagt das die bereinigung bei Krankengeld nicht so ist wie bei Lohn.Stimmt das den uns fehlen dadurch ca.300euro pro Monat
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo heikonici

Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.

In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
heikonici
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Beitrag von heikonici »

Melinde hat geschrieben:Hallo heikonici

Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.

In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.

Gruss
Hallo danke für die auskunft aber wissen sie vielleicht auch wie es aussieht wenn er Überbrückungsgeld von der LVA bekommt wegen seiner REHA.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mit bewilligung der Reha wird das Formular für das Überbrückungsgeld mitgesendet. Oder welche Frage ist noch offen ?

Mehr dazu Hier § 57 SGB III
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
heikonici
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Beitrag von heikonici »

DjTermi hat geschrieben:Mit bewilligung der Reha wird das Formular für das Überbrückungsgeld mitgesendet. Oder welche Frage ist noch offen ?

Mehr dazu Hier § 57 SGB III
Hallo ich wollte nur gerne wissen ob das Überbrückungsgeld wie das Krankengeld behandelt wird.DANKE
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