ALG II und Montagegeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Inge
Beiträge: 2
Registriert: 12.08.2009 20:58

ALG II und Montagegeld

Beitrag von Inge »

Mein Partner arbeitet auswärts. Er fährst montags 3 uhr los und kommt freitags 20 uhr wieder. Er ist aber nicht die ganze Wochen an einem Ort, nein er wechselt tlw. mehrmals täglich die Einsatzorte und auch täglich die Pensionen wo er schläft.
Er bekommt von seiner Firma Montagegeld gezahlt.
Da sein Geld für uns als Familie nicht reicht, bekommen wir noch paar Euro ALG II dazu.
Die ARGE rechnet jetzt aber das Montagegeld mit an! Ist das rechtens?
Danke für eure Auskunft!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Inge

Auslöse wird nach Abzug berufsbedingter Mehraufwendungen als Einkommen angerechnet.

Genauer kannst Du das in den WDB Fachinformation bei § 11 eintrag 10032 nachlesen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Inge
Beiträge: 2
Registriert: 12.08.2009 20:58

Beitrag von Inge »

Hallo Melinde,

danke für den Link, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.
Da ist zwar ein Absatz mit Auslöse, aber da steht nur drinn:
• Verpflegungsmehraufwand (pauschal 6 € bei mindestens 12-stündiger Abwesenheit - § 6 Abs. 3 ALG II-V),
a) ist mein GG die ganze Woche weg und da ist ja schon ein unterschied, ob es 12 Std sind oder ´mehr, er muss ja mind 3 Mahlzeiten auswärts einnehmen und schon das Frühstück in der Pension kostet 6-8€ am Tag!
b) kommt er mit den 6€ pro Tag niieee hin!

und Nr.10104 kommt ja für ihn auch nicht in Frage, oder? Steht ja nur was von Trainingsmaßnahme...

Also wenn das Geld wirklich mit angerechnet wird, dann macht er ja noch richtig miese, dafür, dass er sowas auf sich nimmt! JEden Tag in einem anderen Bett schläft, seine Kinder die ganze Woche nicht sieht.......
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