Problem mit Auslegung der Kontoauszüge bei Sofortmaßnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Phizzler
Beiträge: 2
Registriert: 11.08.2009 09:52
Wohnort: Rielasingen-Worblingen

Problem mit Auslegung der Kontoauszüge bei Sofortmaßnahme

Beitrag von Phizzler »

Hallo zusammen,

habe kommenden Montag einen Termin um mein ALG2 zu beantragen (Sofortmaßnahme). Da ich bisher in zweiter Ausbildung war und alleine gelebt habe, haben meine Eltern mich mit 400€ monatlich (von Januar bis jetzt) unterstützt.

Aufgrund der Wirtschaftskrise konnte ich nun nich übernommen werden und erhalte nun 358€ ALG1 (wow...) und 184€ Wohngeld.

Zur sozialen Unterstützung soll ich nun einen ALG2 Antrag stellen.

FRAGE: Die wollen meine Kontoauszüge kommende Woche haben und da steht natürlich dass meine Eltern mir monatlich 400€ zuschießen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet (weil ich bin über 26, zwei Ausbildungen und zwei Jahre Berufserfahrung). Gibt das Probleme mit den 400€ ? Wollen die evtl. sogar das Wohngeld der letzten Monate zurück!?

Danke für eure Hilfe
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es ist wichtig was Dir ab Antragstellung zukommt. Wenn deine Eltern Dir weiter die 400 EUR Überweisen würden, wird das als Einkommen angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Phizzler
Beiträge: 2
Registriert: 11.08.2009 09:52
Wohnort: Rielasingen-Worblingen

Beitrag von Phizzler »

O.K. demnach können die mir das bisherige nicht anrechnen oder?!

Meine Eltern können das eigentlich auch nicht mehr realisieren. Sie wollen nur nicht dass ich auf der Strasse sitze.

Wichtig ist mir eben, dass auch das Geld von der bisherigen Wohngeldzahlung nicht angerechnet bzw. zurückverlang wird.
Antworten