Erstausstattung Wohnung,was bekommt man bezahlt?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Erstausstattung Wohnung,was bekommt man bezahlt?
Hallo,meine 2 kleinen Kinder,meine kleine Schwester und ich müssen umziehen.Unsere Mutter starb im Januar und wir müssen raus.Umzug wurde bereits genehmigt und Wohnung ist angemessen.Bei der Erbausschlagung wurde uns gesagt wir dürfen die Möbel meiner Mutter nicht mehr nutzen da sie unter das Erbe fallen,das wäre also die Komplette Einrichtung.Was kann ich nun beantragen bzw wieviel bekomme ich für die Einrichtung.Kann ich auch Teppiche und Lampen beantragen?Muss meine Schwester einen eigenen Antrag stellen da sie eine BG ist?Sie ist Schülerin und Sorgerecht hat ihr Papa aber sie wohnt bei mir da wir ja alle zusamm mit unserer Mutter gewohnt haben
Hallo Mama22
Jede BG beantragt separat.
Es ist durch die Erbausschlagung nichts mehr verfügbar und daher Erstausstattung nötig.
Schau mal hier bei Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II ob Du da Deine Gemeinde, Landkreis oder ähnliches findest und nachlesen kannst was bewilligt wird.
Alles was nötig ist auf die Liste, gestrichen wird sowieso.
Gruss
Jede BG beantragt separat.
Es ist durch die Erbausschlagung nichts mehr verfügbar und daher Erstausstattung nötig.
Schau mal hier bei Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II ob Du da Deine Gemeinde, Landkreis oder ähnliches findest und nachlesen kannst was bewilligt wird.
Alles was nötig ist auf die Liste, gestrichen wird sowieso.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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