ich schreibe hier mal für meine schwester es ist so ds ihr sohn von zu hause weggelaufen und in ein betreutes wohnen vom jugendamt gegangen ist
sie hat das bei der arge natürlich auch gemeldet die dann sofort den kompletten satz von ihrem sohn und auch den anteil an wohngeld gestrichen haben
dadurch schafft sie es aber nicht die wohnung zu halten da sie wenn alle abzüge (nebenkosten ,versicherungen und alles was man sonst so hat )ab sind sie auf 100 euro für 2 personen kommen würde
umziehen in kleinere wohnung geht auch nicht da es bisher nur ne übergangsregel ist und in 8 wochen geschaut wird wie es weiter geht aber ihr sohn kann jeder zeit sagen ich will nach hause weil alles nur vorrübergehend ist
würde jetzt gerne wissen ob es rechtens ist das ihr alles abgezogen wird weil bekleidung kauft sie ja ihrem sohn auch noch
kann mir jemand einen rat geben was ihr zusteht ihr sohn ist bei ihr gemeldet mit hauptwohnsitz falls das von bedeutung ist
welche regelung bei betreuten wohnen ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Winni_Puh
Regelbedarf vom Sohn streichen geht, er lebt ja nicht mehr bei ihr.
Kleidung und sonstiges soll sie nicht mehr finanzieren, ist Sache des Betreuten Wohnens die sollen sich darum kümmern.
Er wurde aus ihrer BG gestrichen, erhält keinerlei Leistung mehr für ihn, bitteschön wovon soll sie das denn finanzieren? (ja ich weiss, bevor eine Mutter satt wird sorgt sie für ihre Kinder aber was nicht geht geht halt nicht)
Mietanteil darf nicht sofort ersatzlos wegfallen, da muss eine gewisse zeitlang halt bis zur Angemessenheitsgrenze für die in der Wohnung verbleibenden Personen der Kopfteilbetrag verändert werden = bis zur schriftlichen Kostensenkungsaufforderung weiterhin volle Übernahme.
Leg´gegen den Änderungsbescheid Widerspruch ein, geh zu einer Beratungsstelle.
Gruss
Regelbedarf vom Sohn streichen geht, er lebt ja nicht mehr bei ihr.
Kleidung und sonstiges soll sie nicht mehr finanzieren, ist Sache des Betreuten Wohnens die sollen sich darum kümmern.
Er wurde aus ihrer BG gestrichen, erhält keinerlei Leistung mehr für ihn, bitteschön wovon soll sie das denn finanzieren? (ja ich weiss, bevor eine Mutter satt wird sorgt sie für ihre Kinder aber was nicht geht geht halt nicht)
Mietanteil darf nicht sofort ersatzlos wegfallen, da muss eine gewisse zeitlang halt bis zur Angemessenheitsgrenze für die in der Wohnung verbleibenden Personen der Kopfteilbetrag verändert werden = bis zur schriftlichen Kostensenkungsaufforderung weiterhin volle Übernahme.
Leg´gegen den Änderungsbescheid Widerspruch ein, geh zu einer Beratungsstelle.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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