Schwanger und zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Davina81
Beiträge: 1
Registriert: 21.07.2009 17:42

Schwanger und zusammenziehen

Beitrag von Davina81 »

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal nen dringenden Rat....
Ich habe einen 3 jährigen Sohn, ich war bisher alleinerziehend, ich bin jetzt allerdings mit meinem Freund zusammengezogen (er ist nicht der Vater von meinem Sohn) und ich bin schwanger *freu*
Jetzt hat das Amt mir mitgeteilt, dass mein Freund trotz Kurzarbeit angeblich zuviel verdient (1500 netto) und ich daher keine Leistungen mehr bekomme, ganz im Gegenteil, ich soll den kompletten letzten Monat zurückzahlen....
Ich habe allerdings eine Anhörung, in der ich mich mitteilen kann...was soll ich da reinschreiben, denn 1500 Euro reichen einfach nicht zum Leben....Wir haben ein Auto zum abzahlen, die Miete, allgemeine Rechnung, naja das normale Leben eben, ihr wisst schon....
Was soll ich jetzt schreiben, damit ich weiterhin wenigstens einen Teil der Leistungen beziehen kann?? Ich hab Zeit bis zum 27. Juli....
HELP!!!
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Euer sozialrechtlicher Bedarf der Bedarfsgemeinschaft für Euch drei beträgt 861 € zuzügllich angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung. Wenn Dein Freund also mehr verdient, erhälst Du für Deinen Kleinen nur noch das Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater. Das ist halt "Sippenhaft 2.0".

Dafür könnt Ihr Euch bei der Bundestagswahl bei der CDU-CSU-SPD-FDP-Grüne bedanken. :wink:
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Antworten