Hallo!
Ich habe meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten,daraus ergibt sich ein Guthaben. Jetzt ist es aber so,daß meine Wohnung zu teuer für´s Arbeitsamt ist und ich aus eigener Tasche über 60,-€ dazubezahle. Steht mir nun auch ein Teil des Guthabens zu,oder geht das Guthaben komplett ans Amt? Ich würde mich sehr freuen,wenn jemand eine Antwort weiß!
Guthaben aus Betriebs-und Heizkostenabrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Vom rein logischen aus gesehen und von der Tatsache aus, daß arbeitslosen Hartz4-Empfängern ja ungerechterweise nie freiwillig und zusätzlich etwas gegeben wird, kann man wohl 99%-ig davon ausgehen, daß du den gesamten Betrag beim Arbeitsamt abliefern kannst.
Die gehen ganz sicher davon aus, daß sie ja (trotz deines Eigenanteils, den du ja bezahlst), immer noch diejenigen sind, die den größten Anteil deiner Miete und der Betriebskosten tragen müssen. Es ist ja gar nicht in deren Interesse, daß du die für dich viel zu teuere Wohnung weiter behältst. Auch wenn du einen Eigenanteil an der Miete zahlst.
Gelder, die man durch Einsparungen zurückerhält, konnten noch niemals vom Arbeitslosen einbehalten werden, egal ob man selbst an den Einsparungen mitgewirkt hat oder andere Sachen dafür ausschlaggebend waren (Wetter, warme Winter u.s.w.)
Das Arbeitsamt (dein Vermittler) muß dir aber diese Frage wahrheitsgemäß beantworten und du kannst es dir auch schriftlich geben lassen, um es gegebenfalls irgendwo vorzulegen, falls die Sachlage sich irgendwann mal ändert. In einem gewissen Zeitrahmen sind die verpflichtet, solche Beträge auch nachzuzahlen, wenn auch vielleicht nur anteilsmäßig.
Was du im Grunde jetzt im Moment und später nur tun kannst, ist, demnächst versuchen im Haushalt (Wasser, Heizen) nicht zu sparen und lieber ein Gleichbleiben oder eine Erhöhung der Kosten zu erreichen. Denn höhere Kosten werden vom Amt auf jeden Fall übernommen, zurückgezahlt zwecks Einsparung wird dagegen nichts. Ein Widerspruch in sich - ich weiß. Aber es ist so. Alle Arbeitslosen müssen unter solchen und ähnlichen Bedingungen damit leben und ihr Leben danach gestalten. Wenn man dann bei genannten Sachen noch spart - weil man vielleicht umweltbewußt ist oder katholisch, wird man dafür doppelt bestraft. Man friert im Winter und bekommt das Geld vom Sparen auch nicht wieder ....
Die gehen ganz sicher davon aus, daß sie ja (trotz deines Eigenanteils, den du ja bezahlst), immer noch diejenigen sind, die den größten Anteil deiner Miete und der Betriebskosten tragen müssen. Es ist ja gar nicht in deren Interesse, daß du die für dich viel zu teuere Wohnung weiter behältst. Auch wenn du einen Eigenanteil an der Miete zahlst.
Gelder, die man durch Einsparungen zurückerhält, konnten noch niemals vom Arbeitslosen einbehalten werden, egal ob man selbst an den Einsparungen mitgewirkt hat oder andere Sachen dafür ausschlaggebend waren (Wetter, warme Winter u.s.w.)
Das Arbeitsamt (dein Vermittler) muß dir aber diese Frage wahrheitsgemäß beantworten und du kannst es dir auch schriftlich geben lassen, um es gegebenfalls irgendwo vorzulegen, falls die Sachlage sich irgendwann mal ändert. In einem gewissen Zeitrahmen sind die verpflichtet, solche Beträge auch nachzuzahlen, wenn auch vielleicht nur anteilsmäßig.
Was du im Grunde jetzt im Moment und später nur tun kannst, ist, demnächst versuchen im Haushalt (Wasser, Heizen) nicht zu sparen und lieber ein Gleichbleiben oder eine Erhöhung der Kosten zu erreichen. Denn höhere Kosten werden vom Amt auf jeden Fall übernommen, zurückgezahlt zwecks Einsparung wird dagegen nichts. Ein Widerspruch in sich - ich weiß. Aber es ist so. Alle Arbeitslosen müssen unter solchen und ähnlichen Bedingungen damit leben und ihr Leben danach gestalten. Wenn man dann bei genannten Sachen noch spart - weil man vielleicht umweltbewußt ist oder katholisch, wird man dafür doppelt bestraft. Man friert im Winter und bekommt das Geld vom Sparen auch nicht wieder ....
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Bitte nicht vergessen, das letzte Wort dazu spricht dein Arbeitsvermittler. Wenn er sich dazu entscheidet, dir einen Teil des Geldbetrages deiner Einsparungen zu erlassen, dann kann er das tun. Viele Entscheidungen liegen leider heute im Ermessen und in der Entscheidungsgewalt dieser Beamten.zaubermaus hat geschrieben:Danke für Deine Antwort! Hätte mir zwar eine andere Antwort erwünscht, aber ich dachte mir schon, daß ...
Scheue dich nicht nachzufragen und vorallem lasse es dir schriftlich geben. Bei dieser Anfrage werden diese Leute immer ganz nervös, denn das mögen sie gar nicht. Und vielleicht wollen sie sich mit dir diesen Streß einfach ersparen und lassen dir das Geld. Einen Versuch ist es allemal wert ...
Beamten ? ( nachgemachte )Ueberblick hat geschrieben:Bitte nicht vergessen, das letzte Wort dazu spricht dein Arbeitsvermittler. Wenn er sich dazu entscheidet, dir einen Teil des Geldbetrages deiner Einsparungen zu erlassen, dann kann er das tun. Viele Entscheidungen liegen leider heute im Ermessen und in der Entscheidungsgewalt dieser Beamten.zaubermaus hat geschrieben:Danke für Deine Antwort! Hätte mir zwar eine andere Antwort erwünscht, aber ich dachte mir schon, daß ...
Scheue dich nicht nachzufragen und vorallem lasse es dir schriftlich geben. Bei dieser Anfrage werden diese Leute immer ganz nervös, denn das mögen sie gar nicht. Und vielleicht wollen sie sich mit dir diesen Streß einfach ersparen und lassen dir das Geld. Einen Versuch ist es allemal wert ...
Mfg Dieter
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