Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Wie ist es wenn ein Jugendlicher (19 Jahre Harz4 EMpfänger) nur Probeleme zuhause mit den Eltern hat, es auch zu Handgreiflichkeiten kommt.
Jedoch kein Amt weder Jugendamt noch Arbeitsamt enie eigene Wohnung mit finazieren würden.
Arbeitsamt sagt dann es muss ein Zettel vom Jugendamt her wo steht das das nicht möglich ist, das Jugendamt sagt so einen Zettel schreiben wir nicht das noch Harz 4 die Wohnung mit der Warmmiete tragen muss.
Im internet findet man auch keine Richtlinien worauf man sich berufen kann oder den Harz4 Berater hinweisen kann
Eine Möglichkeite wäre, sich an einen Psychiater oder eine der zahlreichen Lebensberatungsstellen, z.B. der AWO/Caritas/Diakonie zu wenden.
Mit einem entsprechenden psychologischem Gutachten geht es dann leichter.
ich habe eine frage ich bin 18 und zwar ich bin schwanger und muss noch alg 2 beantragen was steht mir zu ich wohn noch bei meinen eltern steht mir eine wohnung zu denn die wohnung ist zu klein bitte um antworte
Edit: Bitte einen Beitrag nur einmal, nicht fünfmal einstellen. Danke.
Ralf Hagelstein
Das ist so nicht gesagt, was machen deine Eltern denn ? Was ist mit den Vater , zieht er mit ? Ab heute gibt es auch neue Gesätze wo das alles nicht leichter geworden ist. Aber vorab beantworte die fragen erst mal.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
meine mutter ist arbeitslos und mein vater arbeitet ich hab nur ein kleines zimmer der vater ist jünger als ich er zieht nicht mit würde mir denn eine wohnung zustehen und geld wie soll ich das denn machen
natschy hat geschrieben:meine mutter ist arbeitslos und mein vater arbeitet ich hab nur ein kleines zimmer der vater ist jünger als ich er zieht nicht mit würde mir denn eine wohnung zustehen und geld wie soll ich das denn machen
Dir kann ich nur den Tipp geben, einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen.
Beratungsschein erhälst Du beim Amtsgericht.
ok wird ich ja sehen aber gibt es keinen anderen weg ausser der anwalt die müssen mich doch unterstützen oder wovon soll ich mein kind ernähren und leben
ich denke mal wenn jemand sich nicht mal selber ernähren kann und nicht weiss woher und ober er geld bekommt regelt man die sache wohl kaum mit einem anwalt.
rechtslage ist hier nicht mehr jugendlicher hartz 4 empfänger sondern alleinerziehende mutter, und wenn der platz bei den eltern nicht gegeben ist und diese auch keine unterhaltszahlungengen leisten können steht dem mädel eine wohnung zu.wenn nach dem antrag beim amt eine ablehnung kommen sollte dann widerspruch einlegen, und sollte dieser abgelehnt werden dann kommen anwälte ins spiel, denn erstmal die kostengünstigeren sachen probieren bevor man geld für einen anwalt verschleudert.
nichts gegen sie persönlich herr hagelstein, nur hier in berlin kommt immer noch schnauze und persönlicher kontakt vor gerichtssäalen.in anderen regionen wird anscheinend nur noch mit anwälten gearbeitet, kein wunder das soviele verbrecher frei sind wenn wir die gerichte nur noch beschäftigen.
PS:
ok wird ich ja sehen aber gibt es keinen anderen weg ausser der anwalt die müssen mich doch unterstützen oder wovon soll ich mein kind ernähren und leben Sowas überlegt man sich vorher , oder ?Nur mal so gefragt das nicht böse gemeint ist !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
mein vater verdint grade mal die miete und die nebenkosten also wir leben nur von meiner mutters abeitslosen geld die können mich ja schon kaum ernähren also hab ich ja wohl anspruch auf geld usw
Dann gehe doch zu deiner ARGE oder Kommune und hole Dir ein Antrag auf ALG II.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, § 19 SGB II.
Soweit der Arbeitslosengeld II-Bezieher zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält er für maximal 2 Jahre einen monatlichen, befristeten Zuschlag. Der Zuschlag beträgt im 1. Jahr maximal 160 Euro, bei Partnern 320 Euro, pro minderjährigem Kind 60 Euro.
Im 2. Jahr wird der Zuschlag um 50 % vermindert.
Höhe des Arbeitslosengeld II / des Sozialgeldes
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beträgt für alleinstehende und alleinerziehende Personen monatlich:
– 345 Euro (alte Bundesländer),
– 331 Euro (neue Bundesländer).
Für Partner ab dem 19. Lebensjahr beträgt die Regelleistung monatlich:
– 311 Euro (alte Länder),
– 298 Euro (neue Länder).
Das Sozialgeld für Kinder bis 14 Jahre beträgt monatlich:
– 207 Euro (alte Länder),
– 199 Euro (neue Länder).
Für Kinder von 15 - 18 Jahren:
– 276 Euro (alte Länder),
– 265 Euro (neue Länder).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.