Krank

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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DeeLara
Beiträge: 2
Registriert: 23.01.2006 14:34

Krank

Beitrag von DeeLara »

Hallo!

Was passiert wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben ist (ALG 2 Empf.)?

Vielen Dank!

DeeLara
Gast

Beitrag von Gast »

Presse Info 003/2005 vom 04/01/2005

Agentur für Arbeit informiert zum Alg II

Agentur für Arbeit informiert zum Alg II - Kann das jeder bekommen - oder wer nicht ?

Im Zusammenhang mit dem Begriff Arbeitslosengeld II wird immer wieder darauf hingewiesen, wem unter welchen Voraussetzungen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zustehen. Daneben gibt es aber leider auch eine Reihe von Ausschlussgründen:

Leer geht zum Beispiel aus, wer nicht erwerbsfähig ist, also wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden täglich arbeiten kann. Genauso, wer absehbar für länger als sechs Monate vollstationär in einer Anstalt oder einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.

Kinder unter 15 Jahren sind in der Regel Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft und erhalten Sozialgeld. Personen ab 65 Jahren haben möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Darüber hinaus schließt Altersrente Leistungen nach dem SGB II aus.

Im klassischen Sinne nicht hilfebedürftig sind Personen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften in vollem Umfang decken können.

Auch Studenten haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil sie im Rahmen des Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig sind. Gleiches gilt für alle Ausbildungsgänge, die über BAföG gefördert werden können.

Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, könnten aber einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem SGB XII besitzen, der beim Sozialamt zu beantragen ist

Diese und weitere Informationen gibt es übrigens auch von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zum Ortstarif unter der bundesweiten Hotline 01801 012 012. “Surfern“ sei die Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de empfohlen. Gleich auf der Einstiegsseite weisen mehrere Links dem Nutzer den Weg zum Thema Arbeitslosengeld II.
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamCon ... false&ut=0
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