Teilzeitarbeit, Lohn gleich angerechnet.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maydayz
Beiträge: 15
Registriert: 05.11.2006 18:31

Teilzeitarbeit, Lohn gleich angerechnet.

Beitrag von maydayz »

Hallo,

ich hbe mich hier durchs Forum geackert und leider keine für mich passende Antwort gefunden, deshalb frage ich hier mal nach.

Ich habe einen Job auf 100 Std./Monat für EUR 781,25 brutto angenommen am 09.04. war Arbeitsaufnahme. Im Arbeitsvertrag steht nicht, wann der Lohn gezahlt wird, leider. Meine Kolleginnen äußern sich auch nicht dazu, sehr merkwürdig.

Ich habe nach Abgabe des Arbeitsvertrags bei der ArGe jetzt einen neuen Bescheid erhalten, wo mir voll EUR 781,25 brutto (EUR 618,20 netto) angerechnet werden (dabei werden es doch nur etwa 75 Std., da der Vertrag ja erst am 09.04. anfing.

Ich bekomme laut Bescheid am 31.04. EUR 291,30. Am 31. geht meine Miete von EUR285,00 vom Konto ab. Ich habe jetzt noch 30 Euro in der Tasche, sonst nix mehr.

Wer hilft mir weiter, was ich beantragen sollte, denn ich weiß ja nicht, ob der Lohn am 31.04 schon gezahlt wird.

Bitte gebt mir Tipps, was ich beantragen kann, dankeschön.

--

Am Montag gehe ich mal zu meiner SB, da wollte ich nicht so unvorbereitet erscheinen, deshalb hier mene Anfrage.

LG
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
warum fragst Du nicht einfach deinen Chef wann dein Geld kommt ?

In deinem Arbeitsvertrag oder in einem auf Dir anwendbaren Tarifvertrag
sind aber meistens die Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, die von § 614 BGB abweichen können. Es ist daher in aller Regel so, daß die Vergütung gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag "bis zum 15. Kalendertag" oder "am 10. Arbeitstag" des laufenden Monats oder "am Monatsletzten" gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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