Schwanger...Hartz IV gefährdet Studienabschluss

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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fkerstin0704
Beiträge: 2
Registriert: 19.03.2009 13:34
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Schwanger...Hartz IV gefährdet Studienabschluss

Beitrag von fkerstin0704 »

Hallo,

ich bin neu hier und hab folgende Frage:

Ich bin derzeit dabei meine Magisterarbeit zu schreiben. Da ich schwanger bin und mich beurlauben liess, bekomme ich ab April kein BafÖG für das Sommersemester. Ich schreibe derzeit meine Magisterarbeit und will die bis zum Mutterschutz noch abgeben. Im Juli kommt das Baby, bis Anfang Juni muss ich mich nun laut Arge auf alle möglichen Stellen bewerben, da ich trotz Studium und Abschlussarbeit die Bedürftigkeit abwehren muss usw. Neulich hat sich tatsächlich ein Arbeitgeber trotz Hinweis auf meinen Kullerbauch für mich interessiert. Ich konnte ihn los werden. Die Arge meint, dass die Magisterarbeit für sie gegenstandslos sei. Ich müsste, wenn möglich auch 40 h/Woche arbeiten. Ob der Studienabschluss gefährdet werden würde, sei denen egal.
Das Studium ist meine Erstausbildung. Kann die Arge wirklich so in meinen Abschluss funken?

Kerstin
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo Kerstin,

:lol: ich muss gerade mal wieder Herzhaft lachen. Das ist mal wieder so richtig typisch. Die wissen dort ganz genau, wie die Chancen für Dich stehen.
Dagegen machen wirst Du nichts können. Solange Du Leistungen beziehst, können sie von Dir verlangen, das Du Bewerbungen schreibst. Tue ihnen einfach den "Gefallen". Erspart Ärger. Bewerben kannst Du Dich doch wo Du willst :wink:. Einen Job zu bekommen, ist in der Situation doch eh Aussichtslos. Welcher halbwegs normale Arbeitgeber macht sich die Arbeit, eine Schwangere für ein paar Wochen einzustellen?

Wünsche Dir für die Magisterarbeit viel Erfolg und natürlich alles Gute für Dich und Dein Baby.

LG
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Hallo Kerstin

du wirst sicherlich schnell bemerkt haben, das man nicht alles verstehen kann oder muss, was diese HartzIV-Reform von einem Menschen abverlangt. Ich glaub da spreche ich hier vielen aus der Seele :wink:

Nur ein Tipp von mir:

du kannst dich auch online Bewerben, das wird auch vom Jobcenter o. Arge anerkannt. Viele Firmen verfahren nur noch so. Die klassische Bewerbung hat im "niederqualifiziertem Jobsektor" ausgedient.
Druck dir nur deine Bewerbungsbemühungen aus und lege sie dann deinem Sachbearbeiter fristgerecht vor, und fertig!

Lass Dich nicht einschüchtern :roll:
Viel Glück mit deiner Magisterarbeit !

Viel Glück Euch beiden!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
fkerstin0704
Beiträge: 2
Registriert: 19.03.2009 13:34
Wohnort: Halle/Saale

Beitrag von fkerstin0704 »

Danke,

aber beim nächsten Gespräch zu meinen Bewerbungen möchte ich mir doch mal gerne den Paragraphen vorlesen lassen, der besagt, dass der Abschluss meiner Erstausbildung zweitrangig ist. Ich bewerbe mich schon so, dass mir nicht viel passieren kann. Aber trotzdem fühle ich mich ziemlich schikaniert. Auch die Leute im Prüfungsamt, in der Uni und bei der Schwangerenberatung würden sich doch mal für den Paragraphen interessieren.

Bis Juni durchhalten heißt es und dann bin ich eine Sorge los.
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

vielleicht findet noch einer hier den § der sowas regelt. Ich werde auch mal die Suchmaschinen rauchen lassen und es Dir dann mitteilen.

Logisch wäre: Die Arge o. Jobcenter müsste ja ein Interesse daran haben, das Du den Abschluss erfolgreich absolvierst, damit du anschl. wieder schnell aus dem Leistungsbezug raus bist, da Du MIT Abschluss bestimmt weitaus mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast, wie ohne Abschluss.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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