Ausbildung und trotzdem 1-Euro Job ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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peanuts
Beiträge: 1
Registriert: 09.03.2009 19:39

Ausbildung und trotzdem 1-Euro Job ???

Beitrag von peanuts »

Hallo liebe Leute,

also ich habe im Oktober AG II beantragt und musste natürlich gleich nen 1-Euro job machen... hab ich auch anstandslos und jetzt am freitag läuft der Vertrag aus. in der zwischenzeit war ich erfolgreich auf Ausbildungssuche, hab den Vertrag sogar schon unterschrieben. Doch die Ausbildung fängt erst im August an. Jetzt wurde mir gesagt, aber quasi nur im vorbeigehen, dass ich bis zum Ausbildungsbeginn einen 1-Euro Job machen muss.... kann das wirklich sein? Weil das ist ja eigentlich nur eine Eingliederungsmaßnahme solange in absehbarer Zeit kein Berufverhältnis eingegangen werden kann... aber bei mir ist es ja jetzt soweit bzw. absehbar... das versteh ich einfach nicht...aber ich finde dazu auch keine rechtlichen unterlagen bzw. irgendwo irgendwelche Texte wo genau steht, wie lange die absehbare Zeit ist bzw. eben wie lange man so nen 1 - Euro job machen muss.. hab mal irgendwo was gelesen von bis zu 8 wochen bevor man in ein Arbeitsverhältnis tritt, weiß aber auch nicht, wie souverän die Seite war...
kann mir jemand was genaueres sagen ?
das wäre echt super.

liebe grüße
Peanuts
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Also ich kann dir nur sagen, das genau das gleiche einer Freundin von mir auch passiert ist. Ich denke, solange du Alg2 beziehst, können die dich auch in eine Maßnahme stecken. Du hast ja sonst nichts anderes oder? zb mini job.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo peanuts
Erstmal Gratulation zum Ausbildungsplatz.
Wenn Dir was nur so im Vorbeigehen gesagt wird ist es belangloses Gerede. Nur was Du schriftlich bekommst gilt und Du kannst Dich dagegen wehren.
Keine Panik, abwarten und dann sehen wir weiter.
Gruss
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rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Hallo peanuts,

wie Melinde schon gepostet hat, zählt nur das, was auch schriftlich festgehalten worden ist.
Das dumme ist, das du durchaus bis zum Ausbildungsbeginn noch "gemeinnützige Arbeit" leisten kannst, der Gestzgeber verfährt nach dem Motto "wer Gelder von der Gemeinschaft bekommt, kann der Gemeinschaft auch was zurückgeben!"
Ich musste damals auch bis zum Anfang meiner Umschulung einen 1€ Job machen. Grosszügigerweise durfte ich 1 Monat vorher aufhören, damit ich wenigstens noch 4 Wochen Urlaub geniessen konnte. Das hat mich aber auch Überredungskunst gekostet!

Aber warte erstmal ab, ob dir was schriftliches ins Haus flattert.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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