Hallo liebe Leute,
also ich habe im Oktober AG II beantragt und musste natürlich gleich nen 1-Euro job machen... hab ich auch anstandslos und jetzt am freitag läuft der Vertrag aus. in der zwischenzeit war ich erfolgreich auf Ausbildungssuche, hab den Vertrag sogar schon unterschrieben. Doch die Ausbildung fängt erst im August an. Jetzt wurde mir gesagt, aber quasi nur im vorbeigehen, dass ich bis zum Ausbildungsbeginn einen 1-Euro Job machen muss.... kann das wirklich sein? Weil das ist ja eigentlich nur eine Eingliederungsmaßnahme solange in absehbarer Zeit kein Berufverhältnis eingegangen werden kann... aber bei mir ist es ja jetzt soweit bzw. absehbar... das versteh ich einfach nicht...aber ich finde dazu auch keine rechtlichen unterlagen bzw. irgendwo irgendwelche Texte wo genau steht, wie lange die absehbare Zeit ist bzw. eben wie lange man so nen 1 - Euro job machen muss.. hab mal irgendwo was gelesen von bis zu 8 wochen bevor man in ein Arbeitsverhältnis tritt, weiß aber auch nicht, wie souverän die Seite war...
kann mir jemand was genaueres sagen ?
das wäre echt super.
liebe grüße
Peanuts
Ausbildung und trotzdem 1-Euro Job ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo peanuts
Erstmal Gratulation zum Ausbildungsplatz.
Wenn Dir was nur so im Vorbeigehen gesagt wird ist es belangloses Gerede. Nur was Du schriftlich bekommst gilt und Du kannst Dich dagegen wehren.
Keine Panik, abwarten und dann sehen wir weiter.
Gruss
Erstmal Gratulation zum Ausbildungsplatz.
Wenn Dir was nur so im Vorbeigehen gesagt wird ist es belangloses Gerede. Nur was Du schriftlich bekommst gilt und Du kannst Dich dagegen wehren.
Keine Panik, abwarten und dann sehen wir weiter.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo peanuts,
wie Melinde schon gepostet hat, zählt nur das, was auch schriftlich festgehalten worden ist.
Das dumme ist, das du durchaus bis zum Ausbildungsbeginn noch "gemeinnützige Arbeit" leisten kannst, der Gestzgeber verfährt nach dem Motto "wer Gelder von der Gemeinschaft bekommt, kann der Gemeinschaft auch was zurückgeben!"
Ich musste damals auch bis zum Anfang meiner Umschulung einen 1€ Job machen. Grosszügigerweise durfte ich 1 Monat vorher aufhören, damit ich wenigstens noch 4 Wochen Urlaub geniessen konnte. Das hat mich aber auch Überredungskunst gekostet!
Aber warte erstmal ab, ob dir was schriftliches ins Haus flattert.
wie Melinde schon gepostet hat, zählt nur das, was auch schriftlich festgehalten worden ist.
Das dumme ist, das du durchaus bis zum Ausbildungsbeginn noch "gemeinnützige Arbeit" leisten kannst, der Gestzgeber verfährt nach dem Motto "wer Gelder von der Gemeinschaft bekommt, kann der Gemeinschaft auch was zurückgeben!"
Ich musste damals auch bis zum Anfang meiner Umschulung einen 1€ Job machen. Grosszügigerweise durfte ich 1 Monat vorher aufhören, damit ich wenigstens noch 4 Wochen Urlaub geniessen konnte. Das hat mich aber auch Überredungskunst gekostet!
Aber warte erstmal ab, ob dir was schriftliches ins Haus flattert.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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