Hallo,
ich erhalte ALG2, wohne in Berlin, bin alleinstehend und hatte bis vor kurzem eine Warmmiete von 460 EUR, die vom Amt andstandslos akzeptiert wurde. Ich bin trotzdem nach Absprache mit dem Arbeitsamt umgezogen und zahle jetzt eine Warmmiete von 375 EUR. Obwohl die neue Miete 85 EUR niedriger ist als die vorige, zahlt das Amt nur noch 360 EUR Mietkosten. Die Differenz beträgt zwar nur 15 EUR, ich wüsste aber gern, ob ich einen Antrag stellen kann, dass die gesamte Miete übernommen wird. Ich bin ins Nebenhaus gezogen, wohne also schon 30 Jahre in derselben Gegend
Und wie sieht es bei einer evt. Rückzahlung der Heizkosten aus, die ja in der Miete enthalten sind? Da dürften doch 15 EUR pro Monat nicht zurückgefordert werden.
Und zahlt das Amt dann noch eine evt. Heizkostennachzahlung? Das war früher kein Problem.
Vielen Dank.
Freiwilliger Umzug, neue Miete niedriger, AA zahlt weniger
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
wenn ich mich nicht irre, ist 360€ doch der alte Satz. Der wurde doch kürzlich für Alleinstehende auf 376€ oder so ähnlich erhöht. Ich würde mal genau Nachfragen, warum sie nur den alten Satz zahlen.
Wenn sie nicht die volle Miete anerkennen, sträuben sie sich oft auch, Nachzahlungen zu übernehmen.
wenn ich mich nicht irre, ist 360€ doch der alte Satz. Der wurde doch kürzlich für Alleinstehende auf 376€ oder so ähnlich erhöht. Ich würde mal genau Nachfragen, warum sie nur den alten Satz zahlen.
Wenn sie nicht die volle Miete anerkennen, sträuben sie sich oft auch, Nachzahlungen zu übernehmen.
Mietobergrenze für Alleinstehende in Berlin jetzt 378,- € ?
Hallo,
vielen Dank! Ich hab's jetzt auch im Internet gefunden. Die Mietobergrenze für Alleinstehende soll in Berlin auf 378,- Euro angehoben werden. Ich werde versuchen herauszubekommen, ab wann diese neue Regelung gilt.
vielen Dank! Ich hab's jetzt auch im Internet gefunden. Die Mietobergrenze für Alleinstehende soll in Berlin auf 378,- Euro angehoben werden. Ich werde versuchen herauszubekommen, ab wann diese neue Regelung gilt.
Hallo Isabelle
die neue AV Wohnen .......
13 – Inkrafttreten
Diese Ausführungsvorschriften treten am 01. März 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die
Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB
II (AV-Wohnen) vom 7. Juni 2005 (ABl. S. 3743) geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30.
Mai 2006 (ABl. S. 2062) außer Kraft.
Gruss
die neue AV Wohnen .......
13 – Inkrafttreten
Diese Ausführungsvorschriften treten am 01. März 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die
Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB
II (AV-Wohnen) vom 7. Juni 2005 (ABl. S. 3743) geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30.
Mai 2006 (ABl. S. 2062) außer Kraft.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Vielen, vielen Dank!
Das sind gute Nachrichten, ich liege zum Glück ja noch unter dieser Mietobergrenze.
also ich wohne in berlin...
bin das dritte mal schwanger...
wohne mit meinem lebenspartner,meiner schwester und meinen beiden kindern in einer wohnung...
hab gefragt wegen umziehen,da meinte meine sb ab 01.03.09 is alles neu und da meine schwester und ich nur eine haushaltsgemeinschaft sind,wird sie nich mit reingerechnet und somit sind wir mit dem neuen kind 5 peersonen,da reichen 65 qm...(sprich meine 3 raumwohnung)...
ich war enttäuscht....da die beiden jungs schon in einem zimmer sind...obwohl das für den grösseren nicht sooo gut ist,da er schulkind ist,und eigentlich durchschlafen sollte...
bin das dritte mal schwanger...
wohne mit meinem lebenspartner,meiner schwester und meinen beiden kindern in einer wohnung...
hab gefragt wegen umziehen,da meinte meine sb ab 01.03.09 is alles neu und da meine schwester und ich nur eine haushaltsgemeinschaft sind,wird sie nich mit reingerechnet und somit sind wir mit dem neuen kind 5 peersonen,da reichen 65 qm...(sprich meine 3 raumwohnung)...
ich war enttäuscht....da die beiden jungs schon in einem zimmer sind...obwohl das für den grösseren nicht sooo gut ist,da er schulkind ist,und eigentlich durchschlafen sollte...