Er Hartz4 - Ich erwerbstätig - Lohnanrechnung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Christina-87
Beiträge: 1
Registriert: 25.02.2009 17:18
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Er Hartz4 - Ich erwerbstätig - Lohnanrechnung?

Beitrag von Christina-87 »

Hallo liebe Fories,

ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen, Google spuckt leider nichts aus :(

Also mein Freund bezieht Hartz4 (256€ - die Miete ist dem Amt zu hoch also wird ihm Geld abgezogen), ich arbeite bei McDonalds (bevor ich gar nichts mache ;-) ). Wir würden gerne zusammen ziehen, nur weiß ich nicht wie mein Lohn angerechnet wird. Mit meinem Gehalt kann ich nie und nimmer eine Wohnung alleine tragen & noch für Lebensmittel etc aufkommen. Jetzt ist meine Frage, wie viel steht ihm zu, was wird wie angerechnet etc?

Ich verdiene 6,80 brutto die Stunde (ca. 5,28€ netto), bei Arbeitszeiten zwischen 20 und 6 Uhr bekomme ich 15% Nachtzuschlag auf den Nettostundenlohn (0,98€ pro Stunde).

Diesen Monat würde ich ca. 1050€ brutto bekommen (ca. 815€ netto, ohne Nachtzuschläge, mit ca. 883€).

Übernimmt die Arge beim Zusammenziehen seinen Teil der Miete / Nebenkosten und bekommt er auch weiterhin so Geld? Wie gesagt mit dem Gehalt kann ich es mir nicht leisten ihn voll zu unterstützen. Könnte mir vielleicht jemand detailiert vorrechnet wie was von der Arge ausgerechnet wird? Im ersten Jahr zählen wir ja noch nicht als BG, auch wenn die Arge es versucht oder?

Danke schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße,

Christina
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Hallo Christina-87

wenn ihr zusammenzieht, bildet ihr eine BG (Bedarfsgemeinschft) und dein Einkommen wird mit angerechnet.

Hier http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/ kannst du dir das ausrechnen.
Wenn ihr also nicht kilometerweit auseinander wohnt, würde ich mir das mit dem zusammenziehen überlegen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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