Verjährungsfristen bei der Verrechnung der Nebenkosten???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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uweast
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Verjährungsfristen bei der Verrechnung der Nebenkosten???

Beitrag von uweast »

Hallo, Frage: gibt es Verjährungsfristen im Falle eines Guthabens bei der Nebenkostenabrechnung, oder kann die Arge auch noch 3-4 Jahre später das Guthaben verrechnen???

Gruß
uwe
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Verjährungsfristen bei der Verrechnung der Nebenkosten??

Beitrag von Corica »

uweast hat geschrieben:Hallo, Frage: gibt es Verjährungsfristen im Falle eines Guthabens bei der Nebenkostenabrechnung, oder kann die Arge auch noch 3-4 Jahre später das Guthaben verrechnen???

Gruß
uwe
verjärungsfristen ohne manung erinnerung.
drei jahre.
mfg dieter
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