Ausziehen unter 25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Nani
Beiträge: 2
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Ausziehen unter 25

Beitrag von Nani »

Hallo,

wir/ich habe/n ein Anliegen, und zwar:
Mein Freund ist 23 Jahre alt und ich bin junge 18 :)
Er bezieht momentan leider ALG II und ich nur mein Kindergeld.
Wir sind beide noch Zuhause gemeldet, möchten aber gerne so schnell wie möglich zusammenziehen, wissen aber nicht, wie wir das Anstellen sollen.
Selbstverständlich Bewirbt sich mein Freund jeden Tag aufs Neue, bei X verschiedenen Stellen, aber leider ohne Erfolg (er ist gelernter Einzelhandelskaufmann). Wir waren auch schon bei einer Beratungsstelle, wo man uns aber auch nicht wirklich weiterhelfen konnte, da die Situation wohl sehr verzwickt sei...
Die Mutter meines Freundes und ihr Lebensgefährte möchten ihn nur noch ungerne Zuhause weiter beherbergen.
Mein Problem ist, dass meine Mutter demnächst auch umziehen wird und zwar in eine wesentlich kleinere Wohung, deswegen ist sie auch voll dafür, dass mein Freund und ich zusammenziehen (außerdem gibts es noch private Probleme, wirkliche Probleme, weswegen wir erst recht hier raus wollen. Man muss dazu sagen, dass mein Freund seit einiger Zeit bei mir lebt).

Ich weiß, es hört sich sehr kompliziert an, aber mehr Text möchte ich Euch doch nicht zumuten.

Über jede Antwort wären wir sehr dankbar!

LG
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
also wenn Du zu deinem Freund ziehst und dich auch bei ihm meldest dann mus er für dich aufkommen (weil ihr ja dann in einem Eheänlischem verhältnis leben tut), nur, dein Freund Lebt vom Amt dann können die sagen, nein bleib bei der Mutter bis 25.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
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Beitrag von rme »

So einfach wird das nicht werden !!!

Solange du noch keine 25 J. alt bist und für deinen Lebensunterhalt nicht selber aufkommen kannst, muss deine Mutter für dich Unterhalt zahlen.
Warum will deine Mutter denn in eine wesentlich kleine Wohnung ziehen?
Und ist sie erwerbstätig oder bekommt sie auch ALGII ?

die Probleme die dazu führen würden, das ein Leben "unter einem Dach" nicht mehr möglich ist, müssen schon gravierend sein, bevor das Amt dir eine eigene Wohnung zugesteht.

Ich würde mir an deiner Stelle mal Rat bei einer Sozialberatungsstelle (Diakonie o. Caritas) holen und mir das alles nochmal ganz genau überlegen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Nani
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.2009 02:09
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Beitrag von Nani »

Hallo,

erstmal Danke für die Antworten.
Meine Mutter möchte bzw muss in eine kleinere Wohnung ziehen, weil sie diese hier a) nicht mehr lange halten kann und b) weil mein Vater vor kurzem verstorben ist und die Wohnung einfach zu groß ist...
Ich weiß nicht genau, wieviel und was sie momentan bekommt, da sie bis Oktober letzten Jahres noch selbstständig war.
Dann werden wir nochmal eine andere Beratungsstelle aufsuchen, wie Du schon sagtest :)
LG
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