Nebenkostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Lischka63
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Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Lischka63 »

Hallo, liebe Forumgemeinde,

ich habe folgende Frage an Euch:

Meine Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2006 ergab ein Minus von 171 Euro.

die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2007 ergab ein Plus von 117 Euro.

Weiß jedmand von Euch, wie die ArGe jetzt verfährt?

Werden sie mir das Plus abziehen oder mit dem Minus verrechnen? Oder noch ganz anders.

Lg Lischka
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Lischka
Hast Du die Abrechnungen jeweils zeitnah eingereicht?
Für 2006er Abrechung ist die Frist doch schon um soweit ich weiss.
Forderungen des Vermieters an Dich werden von ARGE auf Antrag übernommen, vorausgesetzt zeitnah gestellt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Lischka63
Beiträge: 3
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Beitrag von Lischka63 »

@All,

danke für Eure Antworten. Wie ist es mit Widerspruch. Wenn man einen einlegt, bekommt man dann die Leistungen weiter bis es geklärt ist?

LG Lischka
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Worauf ein Wiederspruch :?:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Lischka63
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Beitrag von Lischka63 »

Hi, wenn die mir 06 ablehnen und mir die 07 abziehen. Das sehe ich nicht ein! Weiß denn einer von Euch wie hoch überhaupt die Heizkostenpauschale :idea: ist. Ist nicht aus dem Bescheid ersichtlich. :roll:


LG Lischka
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Du zahlst Doch garnicht die Kosten, also warum solls dann da ein Anspruch drauf haben ? Wenn Du nachzahlen musst, zahlt die ARGe es ja auch. Also musst Du es auch zurück geben wenn ein Guthaben da ist.

Und wie hoch die Heizkostenpauschale ist, steht im Leistungsbescheid doch drin was die Monatlich zahlen, bzw im Mietvertrag ?!?
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