Diabetis
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Diabetis
hallo
bin seid neustem diabetiker typ 2 habe bei der arge ein antrag auf mehrbedarf gestellt dieses wurde abgelehnt..ist das so richtig? wie soll man denn bei den kleinen regelsätzen wo noch strom etc zu zahlen iss eine diät einhalten?
habe eben dieses urteil gefunden ist das so wirklich richtig?
,,anerkannt bei Diabetes Mellitus Typ IIa SG Wiesbaden S 18 SO 14/08 ER vom 14.02.2008,,
bitte um antwort
lieben gruß
torsten
bin seid neustem diabetiker typ 2 habe bei der arge ein antrag auf mehrbedarf gestellt dieses wurde abgelehnt..ist das so richtig? wie soll man denn bei den kleinen regelsätzen wo noch strom etc zu zahlen iss eine diät einhalten?
habe eben dieses urteil gefunden ist das so wirklich richtig?
,,anerkannt bei Diabetes Mellitus Typ IIa SG Wiesbaden S 18 SO 14/08 ER vom 14.02.2008,,
bitte um antwort
lieben gruß
torsten
Re: Diabetis
vom arzt bescheinigen lassen!!!!!!!!Knolli hat geschrieben:hallo
bin seid neustem diabetiker typ 2 habe bei der arge ein antrag auf mehrbedarf gestellt dieses wurde abgelehnt..ist das so richtig? wie soll man denn bei den kleinen regelsätzen wo noch strom etc zu zahlen iss eine diät einhalten?
habe eben dieses urteil gefunden ist das so wirklich richtig?
,,anerkannt bei Diabetes Mellitus Typ IIa SG Wiesbaden S 18 SO 14/08 ER vom 14.02.2008,,
bitte um antwort
lieben gruß
torsten
ohne bescheinigung kannst du 100
anträge stellen.
mfg dieter
Hallo,
Leider ist dies ein SG Urteil somit nur für diesen der dagegen vor gegangen ist.
Versuche ein Wiederspruch einzulegen.
Gruß
Leider ist dies ein SG Urteil somit nur für diesen der dagegen vor gegangen ist.
Versuche ein Wiederspruch einzulegen.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Du musst bei Diabetis keine spezielle Diät einhalten, das war früher mal. Natürlich musst Du aufpassen bei Süssigkeiten und bei Kohlenhydraten, da die deinen Blutzuckerspiegel in die Höhe treiben. Du wirst deinen BZ 2-3x am Tag messen müssen und dann entsprechend Insulin spritzen müssen, oder bekommst du dein Insulin in Tablettenform? das wäre auch eine Möglichkeit.
Aber ein Mehraufwand für spezielle Nahrung.
Und noch ein Tipp! vergiss die ganzen Diabetikerprodukte, die sind nur schw... teuer. Lass dich von deinem Arzt vernünftig Anleiten.
Aber ein Mehraufwand für spezielle Nahrung.
Und noch ein Tipp! vergiss die ganzen Diabetikerprodukte, die sind nur schw... teuer. Lass dich von deinem Arzt vernünftig Anleiten.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Diabetis
hallo
erstmal zur frage von dieter.....ich habe dieses vom arzt bescheinigen lassen habe dafür sogar ein vordruck von der arge geholt diesen füllte mein arzt auf
dann zu den infos von rme
ich muss ja eine diät einhalten da auch mein cholesterien sehr hoch ist sowie der blutdruck....ich bekomme seid montag insulin.....das diät produkte nicht ihre wirkung zeigen ist bekannt ...meine mutter hatte seid ihrem 16 lebensjahr diabetis und ich komme aus der altenpflege habe daher eigendlich recht gute kenntnisse
habe aber eben was gefunden vielleicht hilft das einigen weiter
ich werde jedenfalls widerspruch einlegen
gruß
torsten
Arbeitslose, die aufgrund eines Diabetes mellitus vom Typ 2a (Normalgewichtige) auf besondere Diabetes-Kost angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengelds II. Das entschied in einem Beschluss vom 26.02.07 der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im vorliegenden Fall hatte die MainArbeit in Offenbach einem arbeitslosen Diabetiker einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt. Sie argumentierte, Diabetiker könnten sich ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Landessozialgericht hatte Erfolg. Allerdings ist die Rechtssprechung in diesen Fällen uneinheitlich. Solange die Frage nach der Notwendigkeit und Wirksamkeit einer besonderen Diabetes-Kost bisher nicht endgültig entschieden sei, so die Darmstädter Richter, folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser empfiehlt derzeit noch eine besondere Krankenkost für Diabetiker. Da die Diabetiker-Kost einen medizinisch notwendigen tatsächlichen Bedarf abdecke, gehöre ihre Finanzierung zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem sog. „Ansparanteil“ des Regelsatzes zu decken, da dieser für einmalige besondere Bedarfe gedacht sei.
Quelle: LSG Hessen
erstmal zur frage von dieter.....ich habe dieses vom arzt bescheinigen lassen habe dafür sogar ein vordruck von der arge geholt diesen füllte mein arzt auf
dann zu den infos von rme
ich muss ja eine diät einhalten da auch mein cholesterien sehr hoch ist sowie der blutdruck....ich bekomme seid montag insulin.....das diät produkte nicht ihre wirkung zeigen ist bekannt ...meine mutter hatte seid ihrem 16 lebensjahr diabetis und ich komme aus der altenpflege habe daher eigendlich recht gute kenntnisse
habe aber eben was gefunden vielleicht hilft das einigen weiter
ich werde jedenfalls widerspruch einlegen
gruß
torsten
Arbeitslose, die aufgrund eines Diabetes mellitus vom Typ 2a (Normalgewichtige) auf besondere Diabetes-Kost angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengelds II. Das entschied in einem Beschluss vom 26.02.07 der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im vorliegenden Fall hatte die MainArbeit in Offenbach einem arbeitslosen Diabetiker einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt. Sie argumentierte, Diabetiker könnten sich ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Landessozialgericht hatte Erfolg. Allerdings ist die Rechtssprechung in diesen Fällen uneinheitlich. Solange die Frage nach der Notwendigkeit und Wirksamkeit einer besonderen Diabetes-Kost bisher nicht endgültig entschieden sei, so die Darmstädter Richter, folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser empfiehlt derzeit noch eine besondere Krankenkost für Diabetiker. Da die Diabetiker-Kost einen medizinisch notwendigen tatsächlichen Bedarf abdecke, gehöre ihre Finanzierung zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem sog. „Ansparanteil“ des Regelsatzes zu decken, da dieser für einmalige besondere Bedarfe gedacht sei.
Quelle: LSG Hessen
Das Urteil nützt Dir nichts!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

bei erhöhten Cholesterienwerten ist man nicht auf eine besondere Nahrung angewiesen, vielmehr steht hier die fettreduzierte und gesunde Ernährung im Vordergrund und dadurch hat kein Mensch einen Mehraufwand.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.